Bewertung
Das Gesetz zum «Vaterschaftsurlaub» gibt es noch nicht – bislang ist es nur ein Entwurf. Es gibt zudem keine allgemeine Zusage über eine finanzielle Hilfe für die Erstausstattung durch Organisationen wie die Caritas.
Fakten
Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag (S.79) eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes angekündigt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat mit dem Familienstartzeitgesetz einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf steckt jedoch seit Monaten in der Abstimmung – ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, ist also noch ungewiss.
Wie verschiedene Medien berichten, liegen die Verzögerungen hauptsächlich an Finanzierungsfragen, insbesondere bezüglich der Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeber. Die FDP lehnt das vorgeschlagene Umlageverfahren zur Finanzierung des «Vaterschaftsurlaubs» ab.
Finanzielle Unterstützung für Erstausstattung
Die Caritas bietet keine pauschale finanzielle Hilfe von 2.000 Euro für schwangere Frauen an. Werdende Mütter können zwar einmalige Zahlungen für Baby-Erstausstattung, Umstandskleidung und andere notwendige Ausgaben erhalten. Die Höhe der Beträge richtet sich allerdings nach dem individuellen Bedarf und den finanziellen Voraussetzungen der Antragstellerinnen.
Diese Unterstützung bieten unter anderem die Bundesstiftung Mutter und Kind sowie die Caritas der katholischen Kirche an. Die Caritas unterstützt zudem Familien in finanziellen Notlagen durch gezielte Programme und Beratungen.
(Stand: 31.10.2024)