Ein solches Urteil ist nicht bekannt. Es gibt keinen Beleg dafür, dass es existiert. Es findet sich kein Artikel bei «Report24» zu dem Thema. Der Ursprung des Screenshots ist unklar.
Es finden sich keine seriösen Nachrichtenberichte über eine Verurteilung einer Frau zu einer Geldstrafe von 170.000 Euro, weil sie Friedrich Merz einen «gefährlichen Kriegstreiber» nannten. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist ein solches Urteil nicht bekannt. Über Online-Suchmaschinen sind ebenfalls keine Berichte auffindbar. Ein Sprecher von Friedrich Merz teilte dpa ebenfalls mit, es sei «kein derzeitiger Fall bekannt».
Eine so hohe Geldstrafe wäre so ungewöhnlich, dass über ein derartiges Urteil in vielen Medien berichtet worden wäre. Es ist unklar, woher der kursierende Screenshot in der Optik eines Artikels des Blogs «Report24» stammt. Doch weder auf der Webseite von «Report24» noch in Internetarchiven ist ein Artikel mit der Überschrift «“Gefährlicher Kriegstreiber“ – Frau muss wegen Kritik an Friedrich Merz 170.000€ zahlen» zu finden.
Auch eine zwischengespeicherte Version der Politik-Seite von «Report24» vom Abend des 17. Dezember, als der Artikel erschienen sein soll, zeigt keinen derartigen Artikel. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er existierte und später gelöscht wurde – es deutet aber wenig darauf hin, dass es ihn kurzzeitig gab.
Ebenso sind in sozialen Medien keine Verweise auf einen Artikel von «Report24» über eine solche 170.000-Euro-Strafe auffindbar – selbst, wenn ein solcher Artikel gelöscht worden wäre, sind in sozialen Medien meist noch Spuren wie nicht mehr funktionierenden Links auffindbar.
Es handelt sich bei «Report24» nicht um ein bekanntes, etabliertes Nachrichtenmedium. Der Blog hat in der Vergangenheit mehrfach Falschinformationen verbreitet, etwa über eine Ausstellung im EU-Parlament oder den Verkauf von Fleisch in einem Supermarkt, die auch Gegenstand von dpa-Faktenchecks waren. Auf eine dpa-Anfrage zu dem kursierenden Screenshot reagierte «Report24» nicht.
(Stand: 18.12.2024)