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Keine Abschaffung des Minijobs geplant

Es gibt Millionen Minijobber in Deutschland. Auf Facebook verbreitet sich derzeit ein Video, in dem behauptet wird, Bundeskanzler Friedrich Merz wolle den Minijob abschaffen, eine Steuerpflicht für Minijobber einführen und den Begriff durch «Mini Teilzeit Job» ersetzen. Doch was ist dran an diesen Aussagen?

Bewertung

Ein Blick auf die offiziellen Pläne der CDU zeigt: Diese Gerüchte entbehren jeder Grundlage, für die Aussage gibt es keine Belege.

Fakten

Wie eine Google-Suche zeigt, gibt es keine Ergebnisse, wenn man «Friedrich Merz Minijob abschaffen» in die Suchmaschine eingibt. Wenn der Bundeskanzler dies geäußert hätte, hätte es Medienberichte über das Vorhaben gegeben.

Auch in den offiziellen Plänen der CDU, insbesondere der unter Merz vorgestellten «Agenda 2030» und im Koalitionsvertrag, finden sich keinerlei Hinweise auf eine Abschaffung des Minijobs oder eine Umbenennung desselben.

Ebenso wenig ist geplant, Minijobber künftig zur Zahlung von Steuern zu verpflichten. Die Verdienstgrenze liegt aktuell bei durchschnittlich 556 Euro im Monat, wovon keine Steuern abgehen. Der jährliche Grundfreibetrag liegt laut Finanzministerium aktuell bei 12.096 Euro.

Unionspläne zu Arbeit und Steuern

Stattdessen setzt die CDU-Agenda auf einen flacheren Einkommensteuertarif, einen höheren Grundfreibetrag und einen später greifenden Spitzensteuersatz. Auch Überstundenzuschläge sollen steuerfrei gestellt werden, und Rentnerinnen und Rentner sollen künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen.

Darüber hinaus sieht die CDU eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor, bei der statt einer täglichen eine wöchentliche maximale Arbeitszeit gelten soll. Das würde auch Minijobber betreffen. Keine dieser Maßnahmen betrifft allerdings die rechtliche oder steuerliche Struktur des Minijobs oder enthält Vorschläge zu dessen Abschaffung oder Umbenennung.

(Stand: 24.6.2025)

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Politik, Wirtschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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