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Kindesentführung vorgetäuscht: Bild stammt aus Youtube-Video

Bei Facebook wird derzeit ein Link verbreitet: In der Vorschau sieht es so aus, als handele es sich um eine Nachrichtenmeldung über ein angeblich verschwundenes Kind. «Ein 5-jähriges Mädchen ist in Berlin entführt worden», lautet die Überschrift. Dazu ist ein Bild zu sehen, auf dem ein Mann scheinbar ein Mädchen mit pinker Jacke verschleppt. In den oft gleichlautenden Beiträgen werden andere Nutzer zum Teilen des Beitrags aufgefordert: «Das ist wahrscheinlich unsere letzte Chance, unsere kleine Julie zu finden.» Ist der Fall echt?

Bewertung

Vorsicht, die Entführung ist erfunden. Die Polizei warnt in mehreren Bundesländern vor der Falschnachricht und damit verbundenem Datendiebstahl. Der Link führt zu einer unseriösen Webseite. Im Netz kursieren mehrere Beiträge mit unterschiedlichen Ortsangaben und Bildern.

Fakten

Bei Facebook kursieren mehrere Beiträge, in denen es um eine angebliche Entführung der fünfjährigen «Julie» geht. Die Angaben zum Tatort variieren, zum Teil ist das Vorschaubild ein anderes. Doch der Fall ist erfunden, wie ein dpa-Faktencheck zeigt.

Mehrere Polizeistationen in Deutschland warnen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die Polizei Mannheim erklärt bei Facebook, ihr sei ein solcher Fall nicht bekannt. «Der geschilderte Sachverhalt, das Mädchen sei entführt worden, wurde zwischenzeitlich von mehreren Polizeidienststellen geprüft und ist frei erfunden! Auch die angebliche Vermisste existiert nicht», schreibt auch das Polizeipräsidium Koblenz (Rheinland-Pfalz), nachdem in Posts der Ort Diez als Tatort angegeben wurde.

Die Polizei Viersen in Nordrhein-Westfalen weist bei Facebook auf einen ganz anderen Hintergrund hin: «Hier sind Kriminelle am Werk!» Laut den Beamten könnten arglose Nutzer zu Opfern eines möglichen Datendiebstahls von Betrügern werden, die sich Zugang zum Facebook-Konto verschaffen wollen.

Betrüger wollen mit Phishing-Webseite Daten abgreifen

Denn: Der Link aus dem Facebook-Post leitet auf eine Webseite weiter, die einer Facebook-Seite zwar stark ähnelt. Dass diese Seite aber nicht seriös ist und nicht von Facebook stammt, zeigt ein Blick in die URL: «marvelous-daffodil-627ae2.netlify.app». Eine echte Facebook-Seite hingegen beginnt mit «www.facebook.com».

Unter der verlinkten Internetadresse wird ein vermeintlicher Post des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» eingeblendet. Doch dieser ist erfunden. Eine Suche auf der echten Facebook-Seite des Nachrichtenmagazins nach Worten aus dem angeblichen Beitrag liefert kein Ergebnis. Die offiziellen Facebook-Seiten von Unternehmen erkennt man oft an einem kleinen weißen Haken auf blauem Hintergrund – das sogenannte Verifikationsabzeichen.

Um den gefälschten Post vollständig sehen zu können, sollen Nutzer ihre Facebook-Zugangsdaten eingeben – angeblich zur Bestätigung des Alters. Doch Vorsicht: «Damit bekommen die Täter Zugriff auf Ihr Facebook-Konto – und im schlimmsten Fall auf alles, was Sie damit verknüpft haben – auch auf Bankdaten. Außerdem können die Täter dann Ihr Profil nutzen, um weitere Falschmeldungen zu verbreiten», erklärt die Polizei Viersen.

Die Polizei und Verbraucherschützer warnen immer wieder vor solchen Phishing-Versuchen über gefälschte Webseiten, die versuchen, die Nutzer zu täuschen. Besonders vorsichtig sollten Nutzer sein, wenn ungewöhnliche Aufforderungen zur Eingabe von persönlichen Daten und Sicherheitsdaten auftauchen. Unter www.polizei-praevention.de gibt beispielsweise das Landeskriminalamt Niedersachsen Tipps, wie man sich vor Phishingwebseiten schützen kann.

Vorschaubild zeigt Szene aus Youtube-Video

Das Bild aus der Vorschau zeigt derweil einen Ausschnitt aus einem Kurzfilm bei Youtube. Dieser befasst sich laut der Beschreibung mit dem Thema Kindesentführung und soll für Sensibilisierung werben. Bei Minute 2:34 ist die Szene zu sehen, in der ein Mann ein Mädchen mit pinker Jacke entführt. Der Film wurde bereits im Jahr 2019 veröffentlicht. Das verwendete Vorschaubild kann also keine aktuelle Entführung aus dem Jahr 2023 zeigen.

(Stand: 15.2.2023)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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