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Merz‘ Kanzlergehalt bleibt bis auf Weiteres unverändert

Könnte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bald viel mehr Gehalt bekommen als jetzt? Mehrere Beiträge in sozialen Netzwerken behaupten, seine Bezüge würden sich 2026 verdoppeln. Warum das nicht stimmen kann.

Bewertung

Eine alleinige Erhöhung der Bezüge des Kanzlers ist gar nicht möglich. Denn die Amtsgehälter des Bundeskanzlers und auch seines Kabinetts sind gesetzlich an die Beamtenbesoldung im Bund gekoppelt. Zu einer sprunghafte Erhöhung dieser Gehälter gibt es weder einen Beschluss noch gar ein Gesetz.

Fakten

Eine Verdopplung der Amtsbezüge des Bundeskanzlers ist nach Angaben des Bundesministeriums des Innern nicht vorgesehen. «Ein entsprechender Beschluss oder ein Gesetz hierzu existieren nicht», sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Friedrich Merz‘ Gehalt ist wie für alle Kanzlerinnen und Kanzler der Bundesrepublik im Bundesministergesetz festgelegt. Paragraf 11 regelt die Bezüge. Die Höhe des Brutto-Einkommens orientiert sich an der höchsten Besoldungsgruppe für Beamte im Bund: B11. Ein Kanzler erhält ein Amtsgehalt von «einzweidrittel» der Gruppe B11. Das entspricht mathematisch etwa einem Wert von 1,67. Es ist also mehr als das Grundgehalt dieser Besoldungsgruppe (1,0).

Weitere Komponenten beim Gehalt

Dazu kommen für den Bundeskanzler laut Bundesministergesetz unter Umständen ein Ortszuschlag, eine Dienstaufwandsentschädigung und eine Entschädigung, falls er seinen eigenen Hausstand nicht nach Berlin verlegt.

Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern gibt die Einkünfte des Bundeskanzlers auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) aktuell wie folgt an:

1. ein monatliches Amtsgehalt in Höhe von 20.675,42 Euro

2. eine allgemeine Stellenzulage in Höhe von 30,68 Euro

3. einen Ortszuschlag in Höhe von mindestens 1.187,26 Euro

4. eine Dienstaufwandsentschädigung von jährlich 12.271,01 Euro

5. Bei Unmöglichkeit der Verlegung des eigenen Hausstandes eine Trennungsentschädigung in Höhe von 153,39 Euro.

Der Ortszuschlag wird nicht gezahlt, falls der Bundeskanzler seine Amtswohnung nutzt (Paragraf 12, Bundesministergesetz). Wie die Bundesbürger muss auch der Kanzler sein Einkommen versteuern.

Erhöhungen wie bei Beamten ausgesetzt

Das aktuelle Amtsgehalt des Kanzlers sowie der Ortszuschlag seien jedoch aufgrund diverser Nichtanpassungen deutlich niedriger als es einer Berechnung gemäß der aktuellen Besoldungsgruppe B11 entspräche, ergänzte der Sprecher des Innenministeriums.

Die jüngste Nichtanpassung gab es in den Jahren 2021/2022. Nachzulesen ist das im «Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften». Für die Besoldungsgruppe B11 gilt aktuell ein Grundgehalt von 16.084,36 Euro. Einzweidrittel davon wären rund 26.860 Euro.

Gekürzte Einkünfte als Abgeordneter

Geregelt sind auch weitere Bezüge, falls der Bundeskanzler zugleich Abgeordneter im Bundestag ist. Ihm steht dann zum Beispiel die Hälfte der Aufwandsentschädigung (Diät) zu. Abgeordnete des Bundestags erhalten aktuell eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 11.833,47 Euro monatlich.

Um 25 Prozent gekürzt wird für einen Kanzler, der auch Abgeordneter im Bundestag ist, die monatliche Aufwandspauschale. Sie liegt aktuell bei monatlich 5.349,58 Euro. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates gehören, zum Beispiel ein Büro im Wahlkreis und ein zweiter Wohnsitz in Berlin.

(Stand: 24.8.2025)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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