Bewertung
Hier fehlt entscheidender Kontext. Für Windenergieanlagen werden manchmal Waldflächen gerodet. Jedoch ist ein flächenmäßiger Ausgleich gesetzlich vorgeschrieben.
Fakten
Der Vorwurf wurde in sozialen Netzwerken mehrfach und in unterschiedlicher Form verbreitet. Der dpa-Faktencheck hat ihn deshalb genauer unter die Lupe genommen:
Gesetzlicher Ausgleich vorgeschrieben
Nach § 9 Bundeswaldgesetz darf Wald nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. In der Regel gilt:
• Für gerodete Waldflächen muss mindestens im Verhältnis 1:1 Ersatz geschaffen werden.
• Die Aufforstung kann an anderer Stelle erfolgen.
• Häufig werden klimaresilientere Mischwälder gepflanzt.
• Eine solche Genehmigung kann auch für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden. Nach Ende der Betriebsdauer muss die Fläche wieder ordnungsgemäß aufgeforstet werden.
Nationalparks und Naturschutzgebiete sind in der Regel ausgeschlossen. In vielen Bundesländern werden vor allem Wirtschaftswälder oder bereits geschädigte Flächen für den Bau von Windkrafträdern genutzt.
Keine Erfassung einzelner Bäume
Der Deutsche Forstverein erklärt auf dpa-Anfrage im Februar 2026: «Eine Bewertung der Eingriffsintensität durch den Bau von Windkraftanlagen im Wald über die Zahl der gefällten Bäume macht aus fachlicher Sicht keinen Sinn.» Wie viele Bäume auf einer Fläche stehen, hänge stark von Alter, Baumart und Bewirtschaftung ab. Entsprechend variiert auch die Zahl der Bäume, die für eine Anlage weichen müssen, erheblich. Eine pauschale Zahl lässt sich somit nicht seriös angeben.
Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) teilte auf Anfrage des dpa-Faktenchecks im Februar 2026 mit, es sei unüblich, einzelne Bäume zu zählen. Stattdessen würden Flächen bilanziert, die beansprucht werden.
Wie viel Wald wird tatsächlich beansprucht?
Wenn sich die Zahl gefällter Bäume also nicht seriös beziffern lässt, lohnt der Blick auf die tatsächlich betroffenen Waldflächen. Nach einer Analyse der Fachagentur Wind und Solar aus dem Jahr 2024 werden pro Windenergieanlage im Schnitt:
- rund 0,51 Hektar Waldfläche dauerhaft beansprucht,
- davon etwa 0,05 Hektar vollständig versiegelt (Fundament),
- zusätzlich etwa 0,57 Hektar temporär für Bau und Errichtung gerodet, die später wieder aufgeforstet oder der natürlichen Entwicklung überlassen werden.
Ein regelkonformes Fußballfeld ist zwischen 0,4 und 1 Hektar groß. Die Fläche des Windradfundaments wiederum ist kleiner als der 16-Meter-Raum vor dem Fußballtor.
Ende 2024 standen laut der Erhebung 2.533 Windenergieanlagen in deutschen Wäldern. Auf Basis von 0,51 Hektar pro Anlage ergibt sich eine dauerhaft beanspruchte Fläche von rund 1.292 Hektar in ganz Deutschland. Das entspricht ungefähr der Fläche des Berliner Stadtteils Tempelhof.
Zum Vergleich: Die gesamte Waldfläche in Deutschland beträgt etwa 11 Millionen Hektar. Der Anteil für Windenergie liegt damit bei deutlich unter 0,02 Prozent der Waldfläche.
(Stand: 13.2.2026)
