Zu einem Video, das Bananen im Supermarkt zeigt, heißt es in Beiträgen auf Facebook, X und Telegram: „Die Banane mit #4011 kommt aus dem Labor. Weder kaufen noch konsumieren!!“ Die Behauptung grenzt an eine Verschwörungserzählung und erinnert an eine ältere Falschmeldung aus dem Juli 2023 über Lebensmittel mit dem Logo der Rainforest Alliance. Dennoch taucht sie immer wieder auf, aktuell hundertfach in Sozialen Netzwerken.
Der Code 4011 ist ein sogenannter PLU-Code. PLU steht für Price-lookup code (deutsch: Code für die Preissuche). Der Code 4011 wird, neben mehr als 1.000 weiteren Codes, von der International Federation for Produce Standards (IFPS) verwaltet, ein Zusammenschluss von nationalen Lobbyverbänden, die die Interessen von Unternehmen aus den Bereichen Verkauf und Vermarktung von Frischwaren vertreten.
Wie die IFPS auf ihrer Webseite erklärt, ist die Verwendung der Codes freiwillig. Sie werden in Supermärkten genutzt, um Produkte und deren Preise an der Kasse voneinander zu unterscheiden. Die Codes sind vier- oder fünfstellig und identifizieren Obst und Gemüse anhand von verschiedenen Merkmalen, wie Sorte und Anbaumethode.
Cavendish-Bananen aus konventionellem Anbau haben den Code 4011
Laut der IFPS-Datenbank tragen Bananen der Sorte Cavendish den Code 4011. Der Verband erklärt auf seiner Webseite weiter: Vierstellige Codes kennzeichnen Produkte aus konventionellem Anbau, fünfstellige Codes kennzeichnen hingegen Produkte aus ökologischem Anbau.
Das heißt: Bananen mit der Aufschrift #4011 entstehen nicht im Labor, sondern werden konventionell angebaut. Dabei werden Pestizide und Düngemittel eingesetzt.
Kennzeichnung von Gentechnik durch EU-Gesetz
Dazu, ob ein Produkt genetisch verändert wurde, ist keine Information in den PLU-Codes enthalten, wie die IFPS in einer Pressemitteilung 2015 schrieb. Doch es gibt innerhalb der EU eine andere Kennzeichnung dafür.
Aufgrund des europäischen Gentechnikrechts müssen Lebensmittel und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, seit 2004 gekennzeichnet werden. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf seiner Webseite schreibt, muss im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett die Angabe „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem (Bezeichnung des Organismus – z. B. Mais) hergestellt“ stehen.
Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2024 sollen künftig sogenannte NGT-Pflanzen (Neue genomischen Techniken, NGT) zwar in zwei Kategorien eingeteilt werden: „NGT-Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten (Kategorie 1), sollen von den GVO-Vorschriften ausgenommen werden. Für alle anderen NGT-Pflanzen (Kategorie 2) sollen künftig strengere Regeln gelten.“ Doch die Kennzeichnungspflicht soll in beiden Kategorien bestehen bleiben. Das EU-Parlament müsse über die endgültige Form des Gesetzes noch mit den Mitgliedsstaaten verhandeln, heißt es.
Redigatur: Matthias Bau, Steffen Kutzner
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: