Bewertung
Im Vergleich sind die Ausgaben der deutschen Krankenkassen ins Ausland verschwindend gering. Das geht auch aus dem im Screenshot fehlenden Teil des Artikels von «Focus Online» hervor.
Fakten
Im Januar 2024 veröffentlichte «Focus Online» einen Artikel, der sich mit einem Post auf X befasste. In diesem Post hieß es, Deutschland übernehme die Behandlungskosten für türkische Angehörige in der Türkei. «Focus Online» ordnete diese Behauptung ein, doch dieser Abschnitt ist auf dem Screenshot nicht zu sehen: «Die Wut ist praktisch unberechtigt. Denn selbst wenn die umstrittenen Transfers gestoppt werden würden – die Ersparnis für deutsche Versicherte läge bei wenigen Cent im Monat.»
Den Recherchen zufolge zahlte die deutsche gesetzliche Krankenversicherung in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt knapp 90 Millionen Euro an Familien von Zuwanderern, die weiterhin in ihrer Heimat leben. Davon flossen rund 60 Millionen Euro in die Türkei.
Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Bruchteil der Gesamtausgaben der deutschen Krankenkassen. Allein die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf mehr als 200 Milliarden Euro jährlich.
Ein Sprecher der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) schrieb auf dpa-Anfrage, dass die Erstattung an die türkische Krankenversicherung im genannten Zeitraum im Durchschnitt 0,0066 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachte. Die Angaben für 2023 seien dabei noch vorläufig.
Die dpa hat bereits ähnliche Aussagen geprüft. 2014 erhielten nach DVKA-Angaben 161.380 Familien in der Türkei Leistungen. Insgesamt gibt es laut türkischem Statistikinstitut rund 26 Millionen Haushalte in der Türkei (Stand 2023). Die Behauptung, Deutschland zahle «fast alles» ist angesichts der Zahlen nicht haltbar.
Warum Deutschland die Krankenkasse in der Türkei bezahlt
Deutschland übernimmt die Krankenkassenkosten in der Türkei aufgrund eines Abkommens aus dem Jahr 1964. Damals verpflichtete sich Deutschland, die soziale Sicherheit türkischer Gastarbeiter und ihrer Familien zu gewährleisten, einschließlich der Krankenversicherung.
Familienangehörige, die in der Türkei leben, erhalten medizinische Leistungen im türkischen Gesundheitssystem. Die deutsche Krankenversicherung erstattet die Kosten. Diese Regelung entspricht internationalen Standards. Ähnliche Abkommen bestehen auch mit Montenegro und Serbien.
(Stand: 17.2.2025)