Bewertung
Jede Privatperson darf auf ihrem Grund eine Deutschlandflagge anbringen. Der Staatsschutz ermittelt in Nachrodt-Wiblingwerde, weil Hausfriedensbruch begangen wurde.
Fakten
Nach einer Aktion, bei der an mehreren Orten in Nachrodt-Wiblingwerde Deutschlandflaggen aufgehängt wurden, hat der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen. Im Mittelpunkt steht eine Flagge, die an einem Funkmast auf eingezäuntem Privatgelände angebracht wurde.
Die Flagge wurde ohne Wissen oder Zustimmung des Eigentümers gehisst, wie eine Sprecherin der Polizei in Hagen auf dpa-Anfrage schriftlich mitteilte. Am Zaun habe sich zudem ein Zettel mit der Aufschrift «National Stolz ist kein Verbrechen» befunden (Schreibweise im Original). Da es sich um Privatgelände handelt, liege Hausfriedensbruch vor. Dieser werde strafrechtlich verfolgt.
Der Staatsschutz der Polizei Hagen prüfe aktuell, ob die Tat politisch motiviert war. Die Ermittlungen beziehen sich somit nicht auf die Flagge selbst, sondern auf die Umstände des Anbringens. Weitere Straftatbestände bestehen nach jetzigem Ermittlungsstand nicht.
Flagge zeigen: Was das Gesetz erlaubt
Die Bundesflagge darf generell von jedem jederzeit und überall verwendet und getragen werden. Verboten ist lediglich ihre Herabwürdigung oder Beschädigung, was § 90a des Strafgesetzbuches regelt.
Das Hissen der Flagge ist ebenfalls grundsätzlich erlaubt, solange dies auf eigenem Gelände geschieht. Das unerlaubte Anbringen auf fremdem Eigentum kann hingegen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(Stand: 29.10.2025)
