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Die Behauptung ist falsch. Fotografieren und Filmen sind in der Wahlkabine verboten. Wer es trotzdem tut, macht seine Stimme ungültig.
Fakten
In der Bundeswahlordnung heißt es in Paragraf 56, Absatz 2: «In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.» Wer es trotzdem tut, kann vom Wahlvorstand bei der Stimmabgabe zurückgewiesen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wahl geheim bleibt.
«Niemand soll nachvollziehen können, welche Person für welche Wahlvorschläge gestimmt hat», heißt es auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. «Das Wahlgeheimnis ist verletzt, sobald der ausgefüllte und in die Urne geworfene Stimmzettel einer Person zugeordnet werden kann.» Wer vom Wahlvorstand zurückgewiesen wird, kann einen neuen Stimmzettel verlangen, nachdem der alte Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet wurde.
Auf der Seite der Bundeswahlleiterin finden sich weitere Infos und Warnungen vor Desinformationen. Beispielsweise werden Stimmzettel ebenfalls ungültig, wenn sie unterschrieben werden. Auch das verletzt das Wahlgeheimnis.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte bereits vor der Europawahl im Jahr 2024 in Faktenchecks Falschbehauptungen falsifiziert.
(Stand: 24.1.2025)