Bewertung
Beides ist falsch. Die Gerichtsurteile sind erfunden. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof haben über die OB-Wahl in Ludwigshafen entschieden.
Fakten
Ob das Bundesverfassungsgericht (BVerfg) oder der Bundesgerichtshof (BGH) tatsächlich über die Rechtmäßigkeit der OB-Wahl in Ludwigshafen entschieden haben, lässt sich leicht nachvollziehen: Weder in den Datenbanken, in denen die Entscheidungen der Gerichte veröffentlicht werden (BVerfG, BGH), noch in den Pressemitteilungen (BVerfG, BGH), die über öffentlichkeitswirksame Verfahren informieren, ist ein entsprechender Sachverhalt zu finden.
Bei einem so ungewöhnlichen Ereignis wie einer angeblich annullierten Wahl wären auch viele Medienberichte zu finden – das ist hier nicht der Fall.
Ohnehin wäre weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof für eine Prüfung des Ergebnisses einer kommunalen Oberbürgermeisterwahl zuständig. Das Kommunalwahlgesetz in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass beim jeweiligen Bürgermeister Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl erhoben werden kann. Im nächsten Schritt entscheidet dann eine Aufsichtsbehörde über den Einspruch.
Begründung des Ausschlusses verkürzt dargestellt
Rein rechtlich wäre also nicht direkt wenige Tage nach der Oberbürgermeisterwahl eine Entscheidung von Bundesgerichten möglich gewesen.
Der Beitrag verbreitet zudem irreführende Informationen über Joachim Pauls Ausschluss von der OB-Wahl. In dem Video heißt es ab Minute 1:38, Pauls Ausschluss als Kandidat bei der OB-Wahl in Ludwigshafen sei «mit der Begründung, er sei als ungeeignet anzusehen» getroffen worden. Das ist aber nicht die vollständige Begründung.
Anfang August beschloss der Wahlausschuss in Ludwigshafen mehrheitlich, den AfD-Politiker wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht als Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl zuzulassen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erklärte später: «Hinreichende Zweifel» an Paul könnten unter anderem daraus abgeleitet werden, dass er «wiederholt die Verbreitung von sogenannten Remigrationsplänen zumindest unterstützt» habe, die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang stünden.
Gerichte bestätigten Ausschluss
Aufgrund der Entscheidung des Wahlausschusses ging Paul vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul allerdings ab. Außerdem scheiterte er mit Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unzulässig. Der VGH Rheinland-Pfalz wies die Beschwerde zurück und hielt sie teilweise für unzulässig und im Übrigen für unbegründet. Er verwies vor allem auf die Möglichkeit eines Wahlprüfungsverfahren, welches nach der Oberbürgermeisterwahl möglich wäre.
Falschinformation über angebliche Gerichtsurteile, die tatsächlich aber frei erfunden waren, kursierten zuletzt immer wieder, wie Faktenchecks der dpa zeigen. Wie auch im aktuellen Video, gibt es dabei Hinweise darauf, dass Künstliche Intelligenz genutzt wird, um diese Fake-Videos zu erstellen – etwa für die Sprecher-Stimmen, die teils unnatürlich und künstlich erzeugt klingen.
(Stand: 24.09.2025)
