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Vorläufiges Ergebnis der Kommunalwahlen in NRW steht fest

Nach einer Cyber-Attacke bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen hat die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – aber ist das Ergebnis der Wahl an sich ungültig? Diese Behauptung verbreitet sich in einem Tiktok-Video, in dem es heißt, das vorläufige Ergebnis der Kommunalwahl sei schon in der Wahlnacht wegen Hackerangriffen annulliert worden. Neuauszählungen hätten außerdem ergeben, dass die AfD in «entscheidenden Wahlkreisen» am meisten Stimmen erhalten hätte und nicht die CDU. «NRW ist schockiert», heißt es im Video.

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Es stimmt zwar, dass es in der Wahlnacht kurzzeitig Probleme mit der IT-Struktur gab. Die Wahlen wurden jedoch nicht annulliert.

Fakten

«Eine Annullierung „des Kommunalwahlergebnisses“ ist weder rechtlich möglich, noch tatsächlich erfolgt», teilte ein Sprecher des Innenministeriums von NRW, bei dem die Wahlleitung des Bundeslandes angesiedelt ist, schriftlich auf dpa-Anfrage mit. Die Wahlen seien nicht zentral organisiert, sondern «jeweils einzelne Wahlen der Kommunen», so der Sprecher.

Sprich: Das Ergebnis der Wahlen kann nicht im gesamten verworfen werden, in jeder Kommune müsste jemand ein individuelles Verfahren dazu anstrengen. Die Kommunalwahl an sich kann also nicht schon in der Wahlnacht «annulliert» werden.

Vielmehr können bestimmte Institutionen, etwa jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, nach Feststellung des Ergebnisses eine Prüfungsbeschwerde erheben, zu der dann ein Ausschuss entscheidet. Dann würde nach weiterer Prüfung die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht gehen, das über die Gültigkeit der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet entscheidet. In NRW ist dieses Verfahren im Kommunalwahlgesetz sowie in der Kommunalwahlordnung geregelt.

Cyber-Staatsanwaltschaft ermittelt nach Attacke bei Wahl

Cyber-Kriminelle haben am Abend der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen den Server des Landes für die Darstellung der Wahlergebnisse angegriffen. Nach Angaben der Verwaltung sei die Überlast-Attacke schnell und erfolgreich abgewehrt worden. Die Ergebnisdarstellung sei lediglich zwischen 18.00 und 18.15 Uhr für wenige Minuten nicht durchgehend erreichbar gewesen.

Da die Kriminellen nicht in das System eingedrungen seien, spricht das Land NRW von keinem Hacker-Angriff. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

«Zu keinem Zeitpunkt» sei die «Ergebnisübermittlung, -erfassung und -auswertung» beeinträchtigt gewesen, teilte der Ministeriumssprecher mit. «Die Stimmauszählung erfolgt händisch. Eventuelle technische Probleme bei der Ergebnisübermittlung haben hierauf keinen Einfluss.» Daher führten technische Probleme nicht zu Neuauszählungen. Aus Sicht unabhängiger Wahlbeobachter verliefen die Wahlen ohne größere Zwischenfälle, es kam aber zu vereinzelten Pannen.

NRW hat angekündigt, dass die jeweiligen Wahlausschüsse die amtlichen Endergebnisse in der 38. und 39. Kalenderwoche bekannt machen werden. Mehrere Stichwahlen sind außerdem für den 28. September vorgesehen.

(Stand: 23.9.2025)

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Wahlen, Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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