Bewertung
Nein, das ist falsch. Die Kandidaten der AfD schafften es in den Aachener Wahlkreisen nicht auf den Stimmzettel, weil dafür notwendige Formalitäten nicht eingehalten wurden.
Fakten
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gibt es in Aachen zwei Wahlkreise. Dabei handelt es sich um Aachen I und Aachen II. Bei den in den sozialen Netzwerken geteilten Beiträgen sind Wahlzettel aus dem Wahlkreis 87 – Aachen II zu sehen. Dort stehen bei der Erststimme die folgenden Kandidaten zur Auswahl: Claudia Moll (SPD), Catarina Santos-Wintz (CDU), Anna Kysil (Grüne), Natalie Pütz (FDP), Florian Müller (Die Linke), Andreas Wollermann (Freie Wähler) und Marcel Verkooyen (Volt).
Die AfD kann in dem Wahlkreis mit der Zweitstimme gewählt werden, fehlt aber bei den Erststimmen. Der Vorschlag der AfD sei zwar fristgerecht vorgelegt worden, erfüllte aber nicht die für eine Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen der Bundeswahlordnung. So steht es in einer Pressemitteilung der Städteregion Aachen.
Beide Direktkandidaten der AfD nicht zugelassen
In gar beiden Wahlkreisen Aachen I und II steht bei den Erststimmen die AfD nicht zur Auswahl. Die zuständigen Wahlausschüsse der Stadt und der Städteregion Aachen haben am 24. Januar 2025 die Aufstellungen der AfD-Kandidaten Manuel Krauthausen (Aachen I) und Markus Matzerath (Aachen II) wegen eines formalen Fehlers für ungültig erklärt.
Der Grund ist, dass beide Kandidaten in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise 86 (Aachen I) und 87 (Aachen II) gewählt wurden. Damit konnten nach Angaben des Kreiswahlausschusses Mindestanforderungen für die Kandidatenaufstellung von Parteibewerbern nicht erfüllt werden. Die Wahl entsprach also nicht den Vorgaben in Paragraph 21 des Bundeswahlgesetzes.
Darin ist festgelegt, dass Kandidaten nur von Mitgliedern gewählt werden dürfen, die im entsprechenden Wahlkreis wahlberechtigt sind. Die AfD legte gegen das Vorgehen der Wahlausschüsse Beschwerde ein – ohne Erfolg: Ende Januar bestätigte der Landeswahlausschuss Nordrhein-Westfalen die Entscheidungen.
(Stand: 20.2.2025)