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Voraussetzungen für die Rentenzahlung in Deutschland für alle gleich

Immer wieder gibt es Debatten darüber, inwieweit Geflüchtete Renten und Sozialleistungen erhalten. In einem Instagram-Reel wird nun die Behauptung aufgestellt, dass Ukrainer die deutsche Rente bekommen, obwohl sie «noch nie eingezahlt» haben. Doch stimmt das auch?

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Für Menschen aus der Ukraine gelten beim Erhalt der deutschen Rente dieselben Voraussetzungen wie für alle anderen. Nur wer einzahlt, bekommt im Alter auch Leistungen aus der Rentenversicherung. Sonderregeln gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine nicht.

Fakten

Für die Rentenzahlung in Deutschland muss zum einen ein bestimmtes Lebensjahr erreicht werden, zum anderen ist ein Rentenanspruch frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung Voraussetzung. Die Zeit wird auch als Mindestversicherungszeit bezeichnet.

Ukrainische Flüchtlinge, die aufgrund ihres Alters in ihrer Heimat Rente bekamen, erhalten in Deutschland so wie andere Anspruchsberechtigte auch Grundsicherung im Alter. Das ist allerdings eine Sozialhilfe, keine Rentenzahlung.

Es gibt immer wieder Diskussionen über Sozialleistungen für Ausländer in Deutschland, wie vergangene Faktenchecks der Deutschen Presse-Agentur zeigen.

(Stand: 15.8.2023)

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Politik, Gesellschaft, Ukraine

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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