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Ministeriumssprecher erklärt Gesetzeslage zu Messerverboten

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim rufen einige nach Gesetzesverschärfungen. Der Bundesregierung wird in sozialen Medien anhand eines zusammengeschnittenen Clips eines Ministeriumssprechers unterstellt, es gebe «vorerst kein[en] Handlungsbedarf». Doch worum geht es bei den Aussagen wirklich?

Bewertung

Der Clip ist zusammengesetzt. Bei der Frage der Journalistin geht es um eine mögliche Verschärfung der Waffengesetze. Darauf antwortet der Ministeriumssprecher. Die Bundesregierung will aus dem Angriff eines Flüchtlings in Mannheim durchaus Konsequenzen ziehen – etwa mit Blick auf Abschiebungen nach Afghanistan.

Fakten

In Wahrheit antwortet der Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) gar nicht auf die von der Journalistin im Clip gestellte Frage, sondern auf eine andere.

Was tatsächlich gefragt und geantwortet wurde

In der Pressekonferenz der Bundesregierung vom 3. Juni 2024, zu der Sprecher und Sprecherinnen der einzelnen Bundesministerien den Hauptstadtjournalisten Rede und Antwort stehen, fragt eine Korrespondentin des ARD-Hauptstadtbüros im Zusammenhang mit der Messerattacke in Mannheim (Transkript, im Video ab 5:58 Min.): «Sehen Sie jetzt im Nachgang (…) irgendeinen Handlungsbedarf, was gesetzliche Anpassungen angeht, die Regelung, das Mitführen von eben Messern oder anderen ähnlichen Waffen? Gibt es da irgendetwas, das sie jetzt sehen, was gemacht werden müsste?»

Die folgende Antwort des BMI-Sprechers bezieht sich also ausschließlich auf den Sachverhalt von Messerverboten. Dahingehend antwortet er: «Grundsätzlich ist der Umgang mit Messern bereits stark reguliert.» Erwerb, Besitz und weitere Formen des Umgangs mit bestimmten Messertypen sei verboten. «Verstöße werden mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.» Der Sprecher führt ausführlich die aktuelle Gesetzeslage über das Mitführen von Messern aus.

Die Journalistin fragt nach: «Das heißt: Also kein weiterer Änderungsbedarf notwendig?» Der Sprecher antwortet: «Ich denke, dafür ist es jetzt zu früh, um darüber zu spekulieren. Ich habe jetzt auf die geltende Rechtslage hingewiesen.»

Zudem ergänzt die Sprecherin des Bundesjustizministerium (BMJ), «dass der Rechtsstaat für solche Fälle wehrhaft ist, und das Strafrecht die entsprechenden Regelungen zur Verfügung stellt, um solche Fälle auch entsprechend zu ahnden». Aus BMJ-Sicht bestünden zwar aktuell keine offensichtlichen Strafbarkeitslücken, doch gäben solche Fälle wie in Mannheim immer Anlass zur Prüfung.

Bundesregierung will durchaus Konsequenzen ziehen

Am 31. Mai hatte ein 25-jähriger Afghane in Mannheim fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte erlag später seinen Verletzungen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte am 6. Juni im Bundestag an (Transkript, Video), die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen zu wollen. «Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen», sagte er. «Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren.» Wie genau er das ermöglichen will, sagte er nicht. Das Bundesinnenministerium arbeite an der praktischen Umsetzung und sei bereits mit den Nachbarländern Afghanistans im Gespräch.

In der Regierungserklärung kündigte er zudem an: Man werde nicht länger dulden, wenn terroristische Straftaten verherrlicht und gefeiert werden, sagte er. Deshalb würden die Ausweisungsregeln so verschärft, dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt. «Wer Terrorismus verherrlicht, wendet sich gegen alle unsere Werte und gehört auch abgeschoben.» Damit reagierte Scholz auf Beiträge in den sozialen Medien, in denen die Messerattacke von Mannheim gefeiert wurde.

Auch das Strafrecht soll verschärft werden. Wer Frauen und Männer, die helfen und Leben retten wollten, hinterrücks angreife oder in Hinterhalte locke, müsse die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, sagte Scholz. «Dafür werden wir das Strafrecht gezielt schärfen und solche hinterlistigen Überfälle härter bestrafen.» Es müsse auch konsequenter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen.

(Stand: 10.6.2024)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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