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Verdächtiger der Gewalttat in Bad Oeynhausen weiterhin in Untersuchungshaft

Ein tödlicher Angriff gegen einen 20-Jährigen in Bad Oeynhausen im Juni hat viele Menschen in Deutschland schockiert. Tatverdächtig ist ein 18-Jähriger. Er soll auf den Kopf des Opfers eingeschlagen und eingetreten haben, das wenige Tage später im Krankenhaus starb. Nun verbreitet sich jedoch in sozialen Medien, dass der Beschuldigte wieder auf freiem Fuß sein soll. «Die Richterin lässt den 18 jährigen Syrer frei, weil er noch jung ist und eine Zukunft vor sich hat», heißt es auf einem Sharepic, auf dem auch eine Frau in Richterinnenrobe zu sehen ist (Schreibweise im Original). Doch die Behauptung ist falsch.

Bewertung

Der Tatverdächtige befindet sich noch immer in Untersuchungshaft. Gegen ihn und zwei weitere Tatverdächtige wurde Anklage erhoben.

Fakten

Rund acht Wochen nach dem tödlichen Angriff hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen drei Männer erhoben. Dem 18-jährigen syrischen Haupttäter werfen die Ermittler Totschlag, Körperverletzung und Diebstahl zum Nachteil einer hilflosen Person vor. Seine zwei deutschen Begleiter sind wegen gefährlicher Körperverletzung und Hehlerei angeklagt.

Der Fall hatte ein großes Medienecho ausgelöst. Dementsprechend müsste es auch Berichte über die angebliche Entlassung des mutmaßlichen Täters aus der Untersuchungshaft geben. Doch eine Online-Suche führt zu keinem Ergebnis. Auf Nachfrage, ob der Tatverdächtige freigelassen wurde, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der dpa mit: «Wie in den meisten Fällen, sind auch diese Netzgerüchte falsch.» Der 18-Jährige sei weiterhin in Untersuchungshaft.

Noch mehr ist auffällig an dem Sharepic mit der frei erfundenen Behauptung: Das Foto der Frau in Richterinnenrobe ist auf Webseiten als Symbolbild für eine Richterin zu finden sowie in einer Datenbank für gestellte Bilder zur Illustration. Es handelt sich also offenbar nicht um eine echte Richterin.

(Stand: 20.8.2024)

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Migration, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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