Bewertung
Von einem derartigen Automatismus ist in dem Gesetzentwurf keine Rede. «Ungediener Reservist» kann man nur werden, wenn man sich dafür bei der Bundeswehr bewirbt. Mit dem Reservestärkungsgesetz wird also keine allgemeine Impfpflicht eingeführt.
Fakten
Die Bundeswehr schreibt auf einer Informationsseite, wer aktuell als Reservistin oder als Reservist gilt: Neben ehemaligen Soldatinnen und Soldaten – sofern sie nicht unehrenhaft entlassen wurden – sind das auch Ungediente, die sich entsprechend ausbilden lassen. Nur wer sich bewirbt, kann eine solche Ausbildung machen. Wer das nicht tut, ist also kein ungedienter Reservist.
Wenn Deutschland in einen Spannungs- oder Verteidigungsfall geriete, könnten ungediente Wehrpflichtige grundsätzlich zum Dienst herangezogen werden. Das wäre dann aber Wehrdienst.
Macht das neue Gesetz alle zu Reservisten?
Daran ändert auch das Reservestärkungsgesetz nichts, sollte der vorliegende Referentenentwurf in seiner vorliegenden Form in Kraft treten. Im YouTube-Video heißt es dazu zwar (ab Minute 4:05): «Ein ungedienter Reservist ist, na ja, jemand, der halt noch nie ein Wehrdienst geleistet hat, der noch nie bei der Bundeswehr war, der noch nie eine Uniform anhatte. Mit anderen Worten: ein normaler Bürger. Also du, du bist ein ungedienter Reservist.»
Doch das ist falsch. Im Gesetzentwurf ist unter Paragraf 15 von ungedienten Personen die Rede, die sich freiwillig verpflichten wollen. Diese Formulierung schließt aus, dass Menschen, die noch nie eine Uniform getragen haben, nun unfreiwillig zu «ungedienten Reservisten» werden.
Gesetzentwurf in der Kritik
Auch wenn es Stand jetzt also keinen derartigen Automatismus geben wird, steht der Gesetzentwurf in der Kritik. Das Verteidigungsministerium will künftig auch in Friedenszeiten die Möglichkeit haben, Reservisten zum Dienst zu verpflichten. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sieht die neue Reserve «auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe». Fraglich ist, ob die geplanten Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums weist auf dpa-Anfrage schriftlich darauf hin, dass sich das Reservestärkungsgesetz derzeit noch in der ressortübergreifenden Abstimmung befindet. Es sind also noch Änderungen möglich.
Und was ist mit den Impfungen?
Eine Impfpflicht für alle bringt das Reservestärkungsgesetz also nicht mit sich. Aber wie sieht es für Reservistinnen und Reservisten aus? «Wenn du zur Reserve gehörst, dann musst du die Impfung dulden, auch gegen deinen Willen, auch mit mRNA-Impfstoffen», wird im YouTube-Video ab Minute 2:42 behauptet. Anschließend ist vom Hantavirus und von Ebola die Rede.
Soldatinnen und Soldaten können bestimmten Duldungspflichten unterliegen. Die Impfpflicht in der Truppe leitet sich aus dem Soldatengesetz ab, wie «Das Parlament» in einem Artikel ausführt.
Von Ende 2021 bis Mitte 2024 gab es bei der Bundeswehr beispielsweise eine Duldungspflicht für die Covid-19-Impfung. Diese galt auch für Reservistinnen und Reservisten, die Soldatenstatus innehatten. Seit rund zwei Jahren ist die Corona-Impfung jedoch nicht mehr verpflichtend.
Es gibt aber eine Reihe von Schutzimpfungen, die sowohl Soldatinnen und Soldaten als auch Reservistinnen und Reservisten weiterhin vornehmen lassen müssen. Dazu zählen etwa Tetanus, Masern oder Hepatitis A und B. Gegen die im Video genannten Hantaviren gibt es hingegen nach Angaben des Robert Koch-Instituts keinen zugelassenen Impfstoff.
(Stand: 19.6.2026)
