«Mit einem Monatsgehalt von knapp 39.000 Euro steht die Frage im Raum, ob diese Summe gerechtfertigt ist oder ob sie die Kluft zwischen Politik und Bevölkerung weiter vergrößert», wird in einem Facebook-Post kommentiert.
Bewertung
Die Amtsgehälter des Bundeskanzlers und auch seines Kabinetts sind gesetzlich an die Beamtenbesoldung im Bund gekoppelt. Das monatliche Amtsgehalt des Kanzlers beträgt 20.675 Euro, außerdem bekommt er Zulagen und hat Einkünfte als Bundestagsabgeordneter. Die Summe reicht aber nicht an die unterstellten 39.000 Euro heran.
Fakten
Friedrich Merz‘ Gehalt ist im Bundesministergesetz festgelegt. Paragraf 11 regelt die Bezüge. Die Höhe des Brutto-Einkommens orientiert sich an der höchsten Besoldungsgruppe für Beamte im Bund: B11. Ein Kanzler erhält ein Amtsgehalt von «einzweidrittel» der Gruppe B11, also rund 1,67 mal so viel wie das Grundgehalt in dieser Besoldungsgruppe.
Weitere Komponenten bei den Bezügen
Dazu kommen für den Bundeskanzler laut Bundesministergesetz unter Umständen ein Ortszuschlag, eine Dienstaufwandsentschädigung und eine Entschädigung, falls er seinen eigenen Hausstand nicht nach Berlin verlegt.
Für die Besoldungsgruppe B11 gilt aktuell ein Grundgehalt von 16.084,36 Euro. Einzweidrittel davon wären rund 26.860 Euro.
Regierungsangaben zufolge fällt Merz‘ tatsächliches Gehalt aber geringer aus. Ein Regierungssprecher führte die Einkünfte des Bundeskanzlers auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur aktuell so auf:
- ein monatliches Amtsgehalt in Höhe von 20.675,42 Euro
- eine allgemeine Stellenzulage in Höhe von 30,68 Euro
- einen Ortszuschlag in Höhe von mindestens 1.187,26 Euro
- eine Dienstaufwandsentschädigung von jährlich 12.271,01 Euro
- bei Unmöglichkeit der Verlegung des eigenen Hausstandes eine Trennungsentschädigung in Höhe von 153,39 Euro.
Der Ortszuschlag wird nicht gezahlt, falls der Bundeskanzler seine Amtswohnung nutzt (Paragraf 12, Bundesministergesetz). Wie die Bundesbürger muss auch der Kanzler sein Einkommen versteuern.
Gekürzte Einkünfte als Abgeordneter
Geregelt sind auch weitere Bezüge, falls der Bundeskanzler – wie Merz – zugleich Abgeordneter im Bundestag ist. Ihm steht dann zum Beispiel die Hälfte der Aufwandsentschädigung (Diät) zu. Abgeordnete des Bundestags erhalten aktuell eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 11.833,47 Euro monatlich. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche beschlossen, auf den jährlichen Automatismus zu verzichten, die Diäten analog zur allgemeinen Lohnentwicklung jeweils am 1. Juli zu erhöhen.
Um 25 Prozent gekürzt wird für einen Kanzler, der auch Abgeordneter im Bundestag ist, die monatliche Aufwandspauschale. Sie liegt aktuell bei monatlich 5.467,27 Euro. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates gehören, zum Beispiel ein Büro im Wahlkreis und ein zweiter Wohnsitz in der Hauptstadt.
(Stand: 13.7.26)
