„Dosenverbot“ ist eigentlich ein Verbot von Bisphenol A in Verpackungen

In deutschen Medien war im September 2024 öfter von einem „Dosenverbot“ in der EU die Rede. Währenddessen verbreiteten einige Nutzerinnen und Nutzer in Sozialen Netzwerken ein Bild mit der Überschrift „Dosenverbot in Deutschland kommt für alle Supermärkte“.

Es erweckt den Eindruck, dass Konserven- oder Getränkedosen ab 2025 allgemein verboten werden. Das zeigen Kommentare wie diese auf Facebook: „Na dann wieder einkochen in Weckgläser, sofern man diese überhaupt noch bekommt“, schreibt eine Nutzerin. Eine andere kommentiert, die EU solle man „für alle Zeit verbieten“.

In dem Artikel, dessen Titel gezeigt wird, wird aber klar, dass es dabei nicht um alle Dosen geht. Das Foto der Überschrift kursierte dennoch wochenlang auf Tiktok, Facebook, Telegram und X – oft ohne Link zum vollständigen Text.

Irreführende Überschrift auf Tiktok: Dosenverbot kommt für alle Supermärkte in Deutschland
In Sozialen Netzwerken wird im September 2024 eine Überschrift verbreitet. Die stimmt so aber nicht. (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Hersteller bekommen eine Übergangsfrist, um Verpackungen ohne Bisphenol zu entwickeln

Auf Google findet sich der Text zur Überschrift, veröffentlicht vom Blog Karlsruhe-Insider. Im vierten Absatz steht, dass das „Dosenverbot“ nicht für alle Dosen gelte.

Eine eigene Recherche bestätigt: Die Überschrift allein ist irreführend. In den Artikeln geht es nicht um ein Verbot aller Dosen, wie manche annehmen, sondern um ein Verbot von Bisphenol A. Es konnte bisher bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen eingesetzt werden. Das Verbot stützt sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, wonach Bisphenol A schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem haben könnte.

Im Juni 2024 hatten die EU-Mitgliedsstaaten für ein Verbot des Stoffes in Lebensmittel-Verpackungen gestimmt. Hersteller sollen demnach eine Übergangsfrist von 18 bis 36 Monaten bekommen, um Bisphenol-freie Alternativen zu entwickeln – auch Ausnahmen werden in einer Pressemitteilung erwähnt. Bevor der Vorschlag Ende 2024 wirksam werden kann, wird er aber noch im Europäischen Parlament und im Rat geprüft.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Screenshot von Karlsruhe-Insider in Falschbehauptungen verbreitet wird: Im Mai 2024 machte die Behauptung die Runde, Österreich verhänge wegen eines neuen Virus Sperrzonen – das war falsch. In dem damaligen Fall – anders als beim angeblichen Dosenverbot – verbreitete allerdings auch der Karlsruhe-Insider selbst die falsche Information.

Korrektur, 7. Oktober 2024: Wir haben Bisphenol A zuvor fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. Richtig ist: Es wird bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen eingesetzt.

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl

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Gesellschaft, Verbraucher

Autor(en): CORRECTIV

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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