Der zuständige Landeswahlausschuss gab bekannt, dass es keinerlei Beschwerden über vorgedruckte Markierungen auf Wahlzetteln gegeben habe. Ein Punkt würde laut Wahlvorschriften außerdem nicht als Markierung anerkannt.
Auf dem fotografierten Papier sind außer den Kandidaten für die Demokraten und Republikaner auch die der Kentucky Party zu sehen. Eine Internetsuche nach einem solchen Vorfall im Bundestaat Kentucky führt zu einer Stellungnahme des dortigen Landeswahlausschusses (Download).
Dieser schrieb, dass weder dem Ausschuss selbst noch dem Büro des Generalstaatsanwalts Beschwerden über vorgedruckte Markierungen auf Wahlzetteln gemeldet worden seien. Falls ein solcher Fall überhaupt auftreten sollte, habe jeder Wähler außerdem das Recht darauf, einen neuen Stimmzettel zu erhalten.
Da bislang niemand mit einer Beschwerde an die offiziellen Stellen herangetreten sei, «existiert die Behauptung, dass mindestens ein Stimmzettel in Kentucky eine vorgedruckte Markierung gehabt haben könnte, derzeit nur im Vakuum der sozialen Medien» hieß es weiter seitens des Landeswahlausschusses.
Regeln für Stimmabgabe
Ein einzelner Punkt wäre zudem ohnehin gar nicht als abgegebene Stimme erkannt worden. Laut Abschnitt 5 der Wahlvorschriften in Kentucky muss dafür ein Großteil des Stimmfeldes ausgefüllt oder eingekreist oder der Name des Kandidaten oder der Partei entsprechend markiert sein.
In den Vorschriften werden weitere zulässige Zeichen aufgelistet, selbst für Striche gibt es genaue Vorgaben, um als Stimmabgabe anerkannt zu werden. Punkte werden dort nicht als Markierung gelistet, um den Wählerwillen kenntlich zu machen.
Die Behauptung hat darüber hinaus insofern keine Grundlage, als dass Republikaner die Wahl in Kentucky mit 65 Prozent der Stimmen für sich entschieden haben. Auch ein Großteil der Briefwahlstimmen entfiel auf die Partei und ihren Kandidaten Donald Trump.
(Stand: 18.11.2024)