Bewertung
Die Gegenüberstellung eines durchschnittlichen Brutto-Lohns mit der Summe der Sozialleistungen für eine 14-köpfige Familie ist verzerrend, weil etwa das Kindergeld nur bei der Flüchtlingsfamilie eingerechnet wird.
Fakten
Konkret geht es in dem vorgebrachten Fall um eine 14-köpfige afghanische Familie, die bereits eine Aufnahmezusage für Deutschland hat und seit mehr als 16 Monaten in Pakistan ausharrt. Die Afghanin klagt darauf, dass Deutschland die Aufnahmezusage für sie und ihre Familie einhalten muss. Das Verwaltungsgericht hat ihr recht gegeben.
Ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan haben einst die Zusage für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Damit können sie uneingeschränkt arbeiten und zuvor finanzielle Unterstützung in Form von Bürgergeld beantragen.
Wie sich die Beispielrechnung zusammensetzt
Die afghanische Familie, so die Berechnung, soll angeblich 6.965,11 Euro an Sozialleistungen vom deutschen Staat bekommen: 3.905,11 Euro vom Jobcenter und 3.060 Euro Kindergeld. Zusätzlich würden Kita-Gebühren, Schulessen, Nachhilfe und Gesundheitskosten übernommen.
Zum Vergleich wird angegeben, der deutsche Durchschnittslohn liege bei nur 4.346 Euro im Monat. Das entspricht durchaus den Angaben des Statistischen Bundesamtes, wonach das jährliche mittlere Brutto-Einkommen (zwölf Monate) bei 52.159 Euro liegt. Netto bleiben davon – je nach Steuerklasse – um die 2.500 Euro übrig.
Um aber überhaupt einen adäquaten Vergleich zwischen beiden Werten ziehen zu können, muss man auch für die Durchschnittsverdiener-Familie eine Größe von insgesamt 14 Personen annehmen. Und dieser stünden dann genauso zusätzliches Kindergeld sowie (bei einem Einverdiener-Einkommen in dieser Höhe) sicherlich weitere Sozialleistungen zu.
Kindergeld für alle Kinder
Eine Bürgergeld-Familie mit zwei Erwachsenen und 12 Kindern bekommt die Leistungen vom Jobcenter ausgezahlt. Von den Regelsätzen für die Kinder wird das Kindergeld jeweils abgezogen, da dieses bei der Bürgergeld-Berechnung als Einkommen des Kindes gilt – die genannte Summe von 3.905,11 Euro vom Jobcenter ist plausibel.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt und beträgt aktuell 255 Euro pro Kind. Bei zwölf Kindern ergibt das monatlich 3.060 Euro, wie in dem Beitrag angegeben.
Die Zahlung von Kindergeld ist aber nicht von Einkommensstatus oder Nationalität abhängig, sondern wird für jedes in einem Haushalt lebende Kind in Deutschland gezahlt. Daher müssen die 3.060 Euro zwangsläufig auch bei einer «deutschen Verdienerfamilie» eingerechnet werden.
Weitere Leistungen möglich, auch für Verdiener-Familie
Bei den Kita-Gebühren gibt es starke regionale Unterschiede, von beitragsfreier Betreuung bis hin zu mehreren Hundert Euro monatlich. Für Bürgergeldempfänger gibt es die Möglichkeit, sich von den Betreuungskosten befreien zu lassen.
Zuschüsse für Schulessen, Nachhilfe oder Schulmaterial sind Teil des sogenannten «Bildungs- und Teilhabepakets». Sie stehen allen einkommensschwachen Familien zu und sind zweckgebunden – also keine frei verfügbaren Geldleistungen.
Eine 14-köpfige Familie mit einem Einzel-Einkommen von um die 2.500 Euro netto hat womöglich individuell Anspruch auf weitere Zahlungen des Staates wie etwa eine Bürgergeld-Aufstockung, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Es zeigt sich also: Der Vergleich von Sozialleistungen einer Familie, die alle Leistungen vom Staat erhält, mit einer gleichgroßen Familie allein mit einem Durchschnittslohn hinkt gewaltig.
Wie andere Faktenchecks zeigen, handelt es sich um ein bekanntes Neid-Narrativ, wonach Geflüchtete angeblich mehr Geld vom Staat bekämen als Deutsche. Teilweise werden für solche Geschichten auch falsche Zahlen verbreitet. Bei der Mehrheit der Bürgergeldempfänger handelt es sich um Deutsche.
(Stand: 18.7.2025)