Bewertung
Die Grünen haben Brosius-Gersdorf nicht selbst ausgesucht, sondern die SPD. Haßelmann spricht von einer fraktionsübergreifenden Einigung, um die benötigte Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Letztlich gilt für Bundestagsabgeordnete aber das freie Mandat. Über ein mögliches AfD-Verbot wurde in der Talkshow gar nicht diskutiert.
Fakten
Der Bundestag hat absehbar drei Positionen am Bundesverfassungsgericht zu besetzen. Nach dem bisher üblichen Nominierungsverfahren benennt die Union einen Kandidaten, die SPD zwei – darunter: Brosius-Gersdorf. Die Grünen haben die Juraprofessorin also gar nicht selbst ins Spiel gebracht.
Alle drei Kandidaten bedürfen einer Bestätigung des Bundestags mit Zweidrittelmehrheit. Dafür reichen die Stimmen der Regierungskoalition aus Union und SPD nicht, gebraucht werden auch die der oppositionellen Grünen und Linken, falls die Regierung sich nicht auf die AfD verlassen will. Daher bedarf es vor einer Abstimmung im Plenum Absprachen unter den Fraktionen.
Die für den 11. Juli 2025 geplante Wahl im Plenum des Bundestages wurde jedoch aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Unionsfraktion kurzfristig abgesagt.
Debatte bei «Markus Lanz» über gescheiterte Richterwahl
In der TV-Sendung «Markus Lanz» vom 16. Juli spricht Haßelmann (ab etwa 20:53 Min.) über ein «vertrauliches» Gespräch vor der Wahl neuer Bundesverfassungsrichter. Dabei habe es einen «gemeinsamen Vorschlag» der Bundestagsfraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen gegeben.
Haßelmann wirft Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) «eklatantes Führungsversagen» vor, weil er ihrer Meinung nach die Stimmung unter den Unions-Parlamentariern bezüglich Brosius-Gersdorf falsch eingeschätzt habe. «Sie haben doch als Fraktionsvorsitzender eine Verantwortung gegenüber den Menschen, die man da vorschlägt», so Haßelmann.
Die Einigung auf gemeinsame Vorschläge zur Richterwahl ist gängige Praxis in Deutschland, wie etwa die «Tagesschau» erklärt: «CDU/CSU und SPD wechseln sich traditionell mit dem Vorschlagsrecht ab. In jüngerer Vergangenheit hat die SPD ihr Vorschlagsrecht auch schon mal an die Grünen abgetreten, die Union ihres an die FDP.»
Gemeinsamer Vorschlag ist keine Absprache auf Wahl
Ein für das Verfassungsgericht vorgeschlagener Kandidat muss sich einer Wahl im Bundestag (oder Bundesrat) stellen. Bei dieser, wie auch allen anderen Wahlen, gilt das freie Mandat nach Artikel 38 des Grundgesetzes, wonach Abgeordnete im Bundestag frei nach eigenem Gewissen wählen dürfen und sollen.
Doch sind Abgeordnete andererseits auch Repräsentanten einer politischen Partei. Häufig zählt die freiwillig selbst auferlegte Fraktionsdisziplin, bei der sich der Parlamentarier der Mehrheitsmeinung innerhalb der Fraktion unterwirft. Politischer Alltag sind daher parlamentarische Gespräche vor Sitzungen oder Wahlen im Bundestag. Das freie Mandat gilt aber dennoch.
Gerade die gescheiterte Richterwahl im Plenum zeigt, dass es offenbar keine – wie behauptet – abgeschlossenen Absprachen in den Bundestagsfraktionen gegeben hat, nur weil sich deren Vorsitzende im legitimen parlamentarischen Arbeitsprozess zuvor auf einen Vorschlag zur Richterwahl geeinigt haben.
AfD-Verbotsverfahren war kein Teil der Diskussion
Über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren spricht Haßelmann in der Talkshow vom 16. Juli 2025 überhaupt nicht. Nur der CDU-Politiker Christoph Ploß, ebenfalls Gast in der Sendung, nennt das Stichwort (ab 46:32 Min.) kurz, ohne dass die Talkrunde weiter darauf eingeht.
(Stand: 30.07.2025)
