Bewertung
Eine solche Zahlung der Jobcenter gibt es nicht. Bereits im Jahr 2023 verbreitete sich im Netz die Behauptung über eine solche Auszahlung in Niedersachsen, die jedoch mutmaßlich frei erfunden war.
Fakten
Zusätzliches Geld für Bürgergeldempfänger für Lebensmittelkäufe während des Ramadan gibt es laut Bundesagentur für Arbeit nicht. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur verweist die Behörde auf die im Sozialgesetzbuch II geregelten Mehrbedarfe, also Anlässe für zusätzliche Zahlungen zum Bürgergeld und zur Grundsicherung, und auf Weisungen der Agentur an die Jobcenter. «Das Begehen eines religiösen Festes begründet entsprechend keinen Mehrbedarf für Ernährung. Eine Bewilligung wäre daher rechtlich nicht zulässig», schreibt ein Sprecher. Von religiösen Anlässen oder Begründungen ist in den Dokumenten tatsächlich keine Rede.
Woher aber stammt die Falschinformation, dass Bürgergeldempfänger während des Ramadans mehr Geld erhalten könnten? Im Hintergrund des Videos wird ein Text gezeigt, der wie ein Nachrichtenartikel aussieht. Von welcher Website er stammt, ist aber nicht bekannt. Eine Online-Suche nach Teilen des Textes führt zu keinen Treffern.
Ein zweiter eingeblendeter Text von der Website «buergergeld.org» widerlegt die Behauptung über Zahlungen für Mehrbedarf sogar, statt sie zu belegen. In dem Text wird ein dpa-Faktencheck aus dem Jahr 2023 zitiert. Darin geht es um die damals kursierende Behauptung, dass ein Mann in Niedersachsen vom Jobcenter 310 Euro für das muslimische Zuckerfest erhalten habe. Die Behörde dementierte eine solche Zahlung allerdings.
Im März verbreitete sich die Behauptung über zusätzliches Geld im Ramadan erneut – auch wenn Belege weiter fehlen. Unter anderem wurde sie ungeprüft in einem Video-Podcast aufgegriffen und diskutiert.
(Stand: 17.3.2026)
