Bewertung
Das Video zeigt zwar einen echten Interviewausschnitt aus dem ZDF, von Neuwahlen im August ist darin jedoch nicht die Rede. Es gibt keinen Beleg für diese Behauptung.
Fakten
Das im TikTok-Video gezeigte Interview mit ZDF-Moderatorin Dunja Hayali ist zwar echt und nicht KI-generiert. Die Behauptung, Neuwahlen im August seien bestätigt worden, stammt jedoch nicht aus der ZDF-Sendung, sondern aus einem nachträglich eingefügten Text, der über das Video auf TikTok gelegt wurde.
In dem im Videoclip gezeigten Ausschnitt geht es nicht um Neuwahlen. Alice Weidel sagte zwar an anderer Stelle in dem Interview, man bereite sich «auf die vorgezogenen Neuwahlen im nächsten Jahr vor» und rechne damit, man werde bei einer Bundestagswahl «als stärkste Kraft hervorgehen». Diese Passage kommt in dem auf TikTok verbreiteten Videoausschnitt aber nicht vor.
Für die Behauptung, im kommenden Monat würde gewählt, gibt es nach aktuellem Stand keine Grundlage. Wenn tatsächlich Neuwahlen anstünden, würden sich in der deutschsprachigen sowie in der internationalen Berichterstattung Hinweise darauf finden. Dem ist nicht so. Die nächste reguläre Bundestagswahl findet nach geltender Rechtslage im Frühjahr 2029 statt.
Vorzeitige Neuwahlen sind nur in bestimmten Fällen möglich, die im Grundgesetz geregelt sind. Zum Beispiel kann der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Bekommt er dabei keine Mehrheit, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen. Das war Ende 2024 der Fall, nachdem die sogenannte Ampelkoalition zerbrochen war. Neuwahlen sind auch möglich, wenn sich nach einer Bundestagswahl keine Mehrheit für die Wahl eines Bundeskanzlers oder einer Bundeskanzlerin findet.
Die Bundeswahlleiterin ist für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Bundestagswahlen zuständig. Öffentliche Hinweise von der Bundeswahlleiterin darauf, dass Neuwahlen für August angesetzt worden sind, gibt es jedoch nicht.
Ist der Verfassungsschutz in Deutschland einzigartig?
Im Interview behauptet Alice Weidel, dass es eine Institution wie den Verfassungsschutz in keinem anderen Industrieland, in keiner westlichen Demokratie gebe (ab Minute 2:50). «Das ist unzutreffend», sagt Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung auf Anfrage der dpa.
Unter Verfassungsschutz versteht man das Bundesamt für Verfassungsschutz und die entsprechenden Landesämter in den Bundesländern. Zu ihren Aufgaben gehören etwa die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Schutz des Grundgesetzes.
«Im Grunde genommen haben alle Demokratien vergleichbare Einrichtungen, Inlandsnachrichtendienste oder Inlandsgeheimdienste», erläutert Löffelmann. Nicht in allen Staaten gebe es jedoch wie in Deutschland ein sogenanntes Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.
Auch in anderen Ländern gibt es also Institutionen, die mit dem deutschen Verfassungsschutz vergleichbar sind. Der Verfassungsschutz in Deutschland weist jedoch besondere Merkmale auf. Er hat auch den Auftrag, Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beobachten. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen ist dabei auch die Beobachtung politischer Parteien möglich.
(Stand: 8.7.2026)
