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AfD-Aufrufe zum Unterschreiben von Stimmzetteln sind unecht

Wie so häufig vor Wahlen werden auch im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 Falschinformationen im Internet verbreitet. Ende August 2026 kursierten angebliche AfD-Wahlplakate in sozialen Medien, auf denen die Partei dazu aufzurufen scheint, die Stimmzettel zu unterschreiben. Das würde Wahlbetrug verhindern. Das ist jedoch falsch. Ein unterschriebener Stimmzettel gilt laut geltender Wahlordnung als ungültig. AFP konnte die Plakate nicht auf den Accounts des Landesverbands finden. Außerdem kursiert die Behauptung nicht zum ersten Mal.

„Wahlbetrug verhindern. Stimmzettel unterschreiben. Und für das Gewinnspiel Name und Adresse auf der Rückseite nicht vergessen“, steht auf einem angeblichen Plakat mit AfD-Logo,  von dem am 23. August 2026 ein Bild auf X geteilt wurde. „Gilt nur für AFD-Wähler“, schrieb der Nutzer dazu.

X-Screenshot der Behauptung, rotes Kreuz von AFP hinzugefügt: 27. August 2026

Es kursierten verschiedene Versionen von Plakaten mit der immer gleichen Botschaft: AfD-Wählerinnen und -Wähler sollen ihre Wahlzettel unterzeichnen, um sie vor Wahlbetrug zu schützen. Auf Facebook wurde ein weiteres Design geteilt und auf Threads verbreitete sich ein Bild, auf dem AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit einem solchen Aufruf zu sehen ist. Auch ein Dessauer Stadtrat der Grünen teilte die Behauptung, scheint den Beitrag jedoch wieder gelöscht zu haben, da er auf seinem Profil nich t mehr auff indbar war.

Facebook-Screenshots der Behauptung, rote Kreuze von AFP hinzugefügt: 27. August 2026

Die Posts kursierten kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. In einer  Umfrage des Instituts Infratest dimap vom 26. August 2026 lag die AfD mit 42 Prozent mit weitem Abstand auf Platz eins, gefolgt von der CDU mit 22 Prozent und den Linken mit elf Prozent. Die SPD kam auf acht Prozent, die Grünen auf sechs Prozent. Dieser Umfrage zufolge würden BSW und FDP mit vier und drei Prozent nicht in den Landtag einziehen können.

Die Behauptun g i st jedoch falsch.

Unterschrift macht Wahlzettel ungültig

Wer einen Stimmzettel unterschreibt, macht ihn ungültig. Das geht aus der Landeswahlordnung von Sachsen-Anhalt hervor. Ein Wahlzettel ist laut Paragraph 61 ungültig, wenn er „einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält“. Auf der Website der Bundeswahlleiterin wird das konkretisiert: „Zu den unzulässigen Zusätzen oder Vorbehalten zählen allgemeine kritische Anmerkungen neben der Kennzeichnung, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl, Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler.“Eine Unterschrift wird als ein solcher Zusatz angesehen, der Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler gibt.

Eine Unterschrift müssen Wählerinnen und Wähler zwar leisten, wenn sie per Briefwahl ihre Stimme abgeben, erklärt die Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt  online. Allerdings wird nicht der Stimmzettel selbst unterschrieben, sondern eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass der Wähler oder die Wählerin die Stimme selbst abgegeben hat. Diese eidesstattliche Versicherung muss in einen anderen Umschlag gelegt werden als der Wahlzettel.

Die AfD verdächtigt die Briefwahl immer wieder der Manipulation. Ende August 2026 behauptete der Co-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla, in Pflegeheimen würde das Personal die Briefwahl von Bewohnerinnen und Bewohnern beeinflussen und forderte die Abschaffung dieser Wahl methode. Die Landeswahlleiterin von Sachsen-Anhalt  dementierte Chrupallas Behauptung.

Eine Unterschrift auf dem Stimmzettel würde außerdem gegen einen der Wahlgrundsätze in Deutschland verstoßen, nämlich gegen jenen der  geheimen Wahl.

Design unterscheidet sich von AfD-Landtagswahlplakaten

Der Aufruf auf den online geteilten Plakaten stammt außerdem nicht von der AfD. Im Falle des Posts des Dessauer Grünen-Stadtrats, in dem Ulrich Siegmund abgebildet ist und zum Unterschreiben des Stimmzettels aufzufordern scheint, hat die AfD laut einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung““rechtliche Schritte“ eingeleitet.

AFP überprüfte außerdem die Social-Media-Accounts des AfD-Landesverbands auf verschiedenen Plattformen und schaute mit  umgekehrten Bildsuchen nach offiziellen Beiträgen, in denen die angeblichen Plakate vorkommen, fand jedoch keine Ergebnisse.

Ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich um keinen offiziellen Aufruf der AfD handelt, ist das unterschiedliche Design der angeblichen Plakate. Nicht nur, dass sie sich von jenem Design unterscheiden, das die AfD im Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt verwendet – auch untereinander sind sie jeweils anders gestaltet. Die Beiträge auf den Social-Media-Accounts der Partei sind ebenfalls im Stil der Wahlkampagne gehalten.

Auf einem der angeblichen Plakate ist ein „AfD-Kundenservice Nord-Ost e.V.“ angegeben. Eine Suche danach führte zu keinem Ergebnis einer offiziellen Institution. Dasselbe Plakat ist mit dem Slogan „Deutschland. Aber normal“ versehen. Dabei handelt es sich um den Slogan der Partei zur Bundestagswahl 2021, nicht um einen aktuellen. Für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wirbt die AfD mit dem Motto „Alles ist möglich“.

AFP überprüfte außerdem, ob die angeblichen Plakate mit Künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurden. Das Erkennungstool InVID WeVerify, an dessen Entwicklung AFP beteiligt ist, ergab für alle drei Varianten eine Wahrscheinlichkeit von 61 bis 99 Prozent, dass sie mit KI generiert wurden. Da die AfD laut Medienberichten jedoch selbst ein  KI-Tool verwendet, um Posts und Bilder zu erstellen, sprechen diese Ergebnisse weder zwingend dafür noch dagegen, dass die angeblichen Plakate nicht von der Partei selbst stammen.

Die Behauptung, die AfD würde zum Unterschreiben der Stimmzettel aufrufen, kursiert allerdings nicht zum ersten Mal. Bereits vor der Bundestagswahl 2025 hat AFP einen  Faktencheck dazu veröffentlicht. Damals wurde ein weiteres angebliches Plakat verbreitet, das bereits vor der EU-Wahl 2024 online zu finden war.

Fazit: Die AfD ruft in Sachsen-Anhalt nicht zum Unterschreiben der Stimmzettel bei der Landtagswahl am 6. September 2026 auf. Angebliche Plakate wie diese tauchten bereits vor früheren Wahlen auf. Eine Unterschrift auf dem Wahlzettel macht die abgegebene Stimme außerdem ungültig.

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Autor(en): Johanna LEHN / AFP Deutschland

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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