Bewertung
Die Behauptungen sind komplett erfunden.
Fakten
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage mit: «Die Aussagen sind falsch und entbehren jeder Grundlage.»
Änderungen bei den betreffenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen seien im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und auch nicht geplant. Heißt: Die Verdienstgrenze liegt nach wie vor bei durchschnittlich 556 Euro im Monat, wovon keine Steuern abgehen – und für aktuell gibt es auch keine Pläne, das zu ändern.
Würde ein relevanter Teil des deutschen Arbeitsmarktes wie Minijobs tatsächlich abgeschafft, bräuchte es dafür eine politische Entscheidung, die Reaktionen und Diskussionen in Gesellschaft und Medien zur Folge hätte. Das ist alles nicht vorhanden – das zeigt, dass die Behauptung nicht stimmt. In ähnlicher Form wurde die Falschbehauptung schon im Sommer verbreitet.
(Stand: 9.10.2025)