Angebliches AfD-Redeverbot im Bundestag frei erfunden - Featured image

Angebliches AfD-Redeverbot im Bundestag frei erfunden

Das Grundgesetz schützt die Befugnisse der Bundestagsabgeordneten – insbesondere das Rederecht im Parlament. Im Internet kursiert jedoch das Gerücht, dieser Schutz sei kürzlich für Mitglieder der AfD aufgehoben worden: «AfD-Abgeordnete DÜRFEN im Bundestag KEINE REDEN mehr HALTEN», heißt es in einem Facebook-Post. Dem Beitrag beigefügt ist ein Video, in dem ein Mann die Behauptung verbreitet und sich dabei auf einen Artikel der Wochenzeitschrift «Junge Freiheit» bezieht – doch die Zeitung hatte sich einen Aprilscherz erlaubt.

Bewertung

Falsch. Es handelt sich um einen Aprilscherz.

Fakten

«Gestern haben wir Sie in den April geschickt», schrieb die Wochenzeitung «Junge Freiheit» am 2. April auf ihrer Webseite. Der Titel des Scherzartikels lautete: «AfD-Abgeordnete dürfen im Bundestag keine Reden mehr halten». Es ist also falsch zu behaupten, AfD-Abgeordnete dürften im Bundestag nicht mehr sprechen.

Ein weiteres Indiz für den Aprilscherz lieferte die Wochenzeitung bereits im letzten Absatz ihres Artikels. Dort wird vom neuen Fraktionsgeschäftsführer der Unions-Fraktion, «Stultus Dies-Aprilis», gesprochen. Klickt man auf den Link unter dem Namen, wird man auf eine Google-Suche mit der Abfrage «Aprilscherz auf latein» geschickt.

In dem Facebook-Post ist das Video eines Youtubers eingebettet, der die Behauptung in einem rund achtminütigen Clip weiterverbreitet. Der Youtuber ist mehrfach durch Falschbehauptungen oder irreführende Aussagen aufgefallen. Unter dem eigentlichen Youtube-Video hatte er zwar einen Kommentar angepinnt, in dem er den Aprilscherz offenlegt – dieser Hinweis ist in dem Facebook-Beitrag jedoch nicht zu sehen.

(Stand: 8.4.25)

Fact Checker Logo

Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

Nach oben scrollen