Antigentests benötigen eine Pufferlösung, um die Hülle von Coronaviren zu zersetzen und korrekte Testergebnisse anzuzeigen. Darin sind zwar Kleinstmengen an giftigen Stoffen enthalten, die aber zu gering sind, als dass sie gefährlich wären. Das bestätigten Behörden und Experten gegenüber AFP. Dennoch behaupteten Hunderte User in sozialen Netzwerken fälschlicherweise, die Tests würden zu schwerwiegenden Krankheiten führen. Die Lösung ist allerdings nicht für den Kontakt mit dem Körper gedacht, auch gibt es keine massenhaften Berichte über schwerwiegende Probleme mit den Pufferflüssigkeiten.
Hunderte User haben einen Ausschnitt aus einer Pressekonferenz Ende September auf Facebook geteilt. Auch auf Twitter erreichten die Behauptungen aus der Pressekonferenz Dutzende, auf Telegram Zehntausende. Unter den Hauptverbreitenden der Behauptung ist Herbert Kickl, Obmann der rechtspopulistischen FPÖ. Auch FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch teilte ein Video mit der Behauptung.
Die Behauptung: User teilen einen Videobeitrag des österreichischen Regionalsenders „RTV“. Darin werden die Behauptungen aus einer Pressekonferenz über Antigen-Tests zusammengefasst. Unter dem Titel „Paukenschlag: Flüssigkeit in Antigen-Tests ist hochgiftig“, heißt es, die Pufferflüssigkeiten von vier Antigentests seien in einem Labor getestet worden und in der höchsten Giftigkeitsklasse eingestuft worden. Die angeblich „genotoxische Substanz“ könne in „kleinsten Konzentrationen die DNA des Menschen“ verändern. Kinder könnten durch unsachgemäße Handhabung Schäden im Erbgut erleiden und unter anderem an Krebs erkranken.
Der RTV-Beitrag fässt eine fast eineinhalbstündige Pressekonferenz vom 22. September 2022 in Wien zusammen. Das Video stammt vom regionalen Privatsender „RTV“, der mit Nähe zu verschwörungstheoretischen Plattformen auffiel. Darin erklärten mehrere angebliche Expertinnen und Experten die Ergebnisse der Analyse der Testkits. Moderator Florian Machl von der coronamaßnahmenkritischen Plattform „Report24“ spielt im geteilten Videoausschnitt die größte Rolle. Diese ist AFP bereits mehrfach mit Falschinformationen aufgefallen (hier, hier, hier).
Das steckt hinter dem Labortest
Laut Pressekonferenz hätten die Organisatoren einen nicht genannten Pharmaunternehmer beauftragt, vier Antigentestkits der Firmen Newgene, Hotgen, Flowflex und Xiamen Boson Biotech in ein Labor zu schicken. Wie „Report24“ am 10. Oktober 2022 gegenüber AFP erklärte, seien die Pufferflüssigkeiten im Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik (OFI) auf ihre Inhaltsstoffe und deren Zellschädlichkeit sowie auf Haut- und Augenverträglichkeit nach bestimmten ISO-Normen getestet worden.
Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erklärte am 11. Oktober gegenüber AFP die Funktionsweise der Pufferlösungen. Sie befinden sich in separaten Behältern, in die Testende die Teststäbchen halten. Ein bestimmtes chemisches Lösungsmittel in dem Behälter soll das Virusprotein aus dem Abstrich lösen. Erst dadurch könne die Virushülle durchbrochen werden und der Test auf das Viruseiweiß reagieren, falls es vorhanden ist. Chemikalien in der Lösung töten Viren ab, damit die Abstrichlösung nicht infektiös sei.
Das BASG erklärte außerdem mit Blick auf die Ergebnisse der geteilten Pressekonferenz: „Gemäß der Zweckbestimmung ist kein Kontakt zwischen dem Anwender und der Pufferlösung vorgesehen.“ Deshalb sei der in der Pressekonferenz betonte Zellschädlichkeitstest mit einer „falsch verwendeten“ Norm, der EN ISO 10993, durchgeführt worden. Die Norm ist für die Prüfung von Medizinprodukten vorgesehen, die direkt mit dem Körper in Berührung kommen.
In diesen Pufferlösungen seien laut dem geteilten Video drei Stoffe gefunden worden, die nicht in den Beipackzetteln der in Schulen angewandten Selbsttests (hier, hier) angegeben sind und laut geteilten Video in „kleinster Konzentration“ sehr giftig und unverträglich seien: „Natriumazid“, „Triton X‑100“ und eine „CIT‑MIT‑Mischung“.
AFP hat beim Labor nach der Echtheit und dem Kontext der Ergebnisse gefragt. Am 13. Oktober 2022 erklärte OFI-Sprecherin Stefanie Fürnsinn, das Labor könne Fragen zu konkreten Testergebnissen nicht beantworten. Das OFI gebe zwar Informationen über allergene Wirkungen sowie auf Zellen, aber „keinerlei Auskunft über bestimmte eingesetzte Substanzen, über Genotoxizität (Genveränderungen, Anm. d. Red.) oder andere Arten von Toxizität“. Diese Daten könnten zwar für eine Risikobewertung herangezogen werden, geben aber nicht direkt Aufschluss darüber, ob eine Probe tatsächlich „gefährlich“ sein kann oder nicht. Fürsinn stellte klar: „Ich kann ausschließen, dass wir am OFI eine Risikobewertung für die Pufferlösungen von Antigentests durchgeführt haben.“
Fürnsinn sagte außerdem, es sei möglich, dass die genannten Stoffe in Pufferlösungen gefunden wurden, allerdings müssten Toxikologinnen und Toxikologen eine entsprechende Bewertung für bestimmte Risiko-Szenarien geben.
Gefundene Chemikalie: Triton-X
Franz Berthiller, Professor am Institut für Bioanalytik und Agro-Metabolomics an der Universität für Bodenkultur in Wien und Mitglied der österreichischen Gesellschaft für Toxikologie, erklärte gegenüber AFP am 12. Oktober 2022, Triton-X sei „ein Detergens (Reinigungsmittel), genauer gesagt ein nichtionisches Tensid“. „Die Funktion von Triton-X in den Antigen-Schnelltests ist es, das Virus zu inaktivieren und die Membranproteine in Lösung zu bringen. Das ist nötig, um diese Proteine auch mit den Antikörpern im Schnelltest bestimmen zu können.“
Berthiller erklärte: „Die möglichen toxischen Auswirkungen von Triton-X auf Menschen sind absolut zu vernachlässigen.“
Auch Marc Lütgehetmann vom Institut für medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) erklärte gegenüber AFP am 11. Oktober mit Blick auf unterschiedliche Tenside, die in Antigentests verwendet werden: „Tenside sind zwar generell nicht unbedenklich, aber nicht genotoxisch.“ Er schließt sich weiter den Herstellerangaben an: „Auch bei unsachgemäßer Handhabung ist keine besondere Gesundheitsgefahr zu befürchten.“
Laut einer Stellungnahme der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom 24. Februar 2022 könne Triton-X-100 zu „schweren Augenreizungen und allergischen Hautreaktionen“ führen. Daher seien Antigentest Hersteller verpflichtet, in den Beipackzetteln auf das Tragen von Handschuhen und Augen- und Gesichtsschutz hinzuweisen. Das sei allerdings „vor allen Dingen an professionelle Anwender und Anwenderinnen gerichtet. Davon ist zum Beispiel Fachpersonal betroffen, das etwa mehrmals täglich mit dieser Substanz in hoher Konzentration arbeitet.“
Bei sachgemäßer Anwendung der Tests sieht die DGUV allerdings keine Gefährdung. „Erfolgt doch einmal ein Haut- oder Augenkontakt, sollte die Flüssigkeit mit reichlich Wasser abgespült werden, um eine Reizung der betroffenen Stelle zu verhindern beziehungsweise zu minimieren“, heißt es weiter.
Der Antigentest-Hersteller Roche erklärt auf seiner Seite ebenfalls: „Durch die sehr niedrige Konzentration des Tensides in der Pufferlösung besteht selbst bei unsachgemäßen Gebrauch, wie beispielsweise dem versehentlichem Kontakt des Puffers mit der Haut, keine besondere Gesundheitsgefahr.“ Dasselbe schrieb auch der Hersteller des getesteten Flowflex-Tests auf AFP-Anfrage am 11. Oktober.
AFP hat auch bei der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) nach dem Stoff gefragt, die für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien in der EU zuständig ist. Am 19. Oktober erklärte Sprecherin Hanna-Kaisa Torkkeli: „Die Verwendung von Triton X-100 ist in der EU erlaubt.“ Der Stoff könne Gewässer beeinträchtigen, seine Verwendung unterliege aber der Reach-Zulassung zum Schutz von Mensch und Umwelt und sei von der Europäischen Kommission noch bis zum 22. Dezember 2023 zugelassen.
Echa-Sprecherin Hanna-Kaisa Torkkeli sagte gegenüber AFP am 25. Oktober 2022: „Die Verwendung von Testkits mit Triton X-100 stellt kein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Die Kits sollten entsprechend der Gebrauchsanweisung entsorgt werden, da Triton X-100 umweltschädlich ist.“
Gefundene Chemikalie: Natriumazid
Natriumazid ist ebenfalls ein Konservierungsmittel, das verhindern soll, dass sich Verunreinigungen in der Pufferlösung ausbreiten. Franz Berthiller von der österreichischen Gesellschaft für Toxikologie bezeichnete Natriumazid sei „die potentiell gefährlichste Komponente in den Tests“. Es sei ein giftiges Salz, das in kleinen Konzentrationen auch als Biozid verwendet würde, um Flüssigkeiten haltbarer zu machen. Es würde deswegen, anders als die anderen beiden Stoffe, nicht in Kosmetika oder Reinigungsmittel verwendet.
„Bei richtiger Anwendung des Tests kommt man nicht mit der Pufferlösung in Kontakt und es kann von vornherein zu keiner Gefährdung kommen. Es geht also ‘nur’ darum, wenn man Tests falsch anwendet, was man natürlich nicht vernachlässigen darf“, erklärte Berthiller.
Ist Natriumazid also in Testkits eine Gefahr für die Gesundheit? Berthiller argumentierte mit einem anderen Anwendungsfall dagegen. In den 1950er-Jahren sei Natriumazid als blutdrucksenkendes Mittel getestet worden. „Dabei wurden gesunden Personen und Personen mit Bluthochdruck 0,65 bis 1,3 mg Natriumazid drei- bis viermal täglich über zwei Jahre oral verabreicht. (Anm. d. Red.: zwei- bis viermal so viel wie in Antigentests enthalten ist). Es wurden keine toxischen Auswirkungen auf den Menschen betrachtet“, sagte Berthiller. Grund dafür sei die geringe Menge. Auch Paracetamol und Kochsalz wirken beispielsweise in größeren Konzentrationen schädlich, in kleinen Mengen kann es jedoch vorteilhafte Wirkungen haben. Weil der Blutdruck durch Natriumazid nur für zehn bis 15 Minuten gesenkt werden konnte, habe sich das Mittel jedoch nicht als Medikament durchgesetzt.
Berthiller erklärte auch, dass Natriumazid zwar genotoxisch, also in der Lage, genetisches Material zu verändern, aber nicht beim Menschen. Laut der Echa fehlten Menschen nämlich dafür nötige Enzyme.
Maryann Amirshahi ist Notärztin am Georgetown-Universitätsklinikum in Washington, DC und medizinische Toxikologin bei der privaten NGO Capital Poison Center, welches über Gifte informiert und eine Giftnotrufzentrale anbietet. Sie schrieb im Frühjahr 2022 einen Artikel über verschlucktes Natriumazid aus Testkits, in dem sie erklärte, dass die Fläschchen der Pufferflüssigkeiten mit Augentropfenfläschchen verwechselt wurden. Sie warnte zwar vor möglichen Gefahren beim Verschlucken, besonders bei Kindern, bei vier angegebenen Fallbeispielen litten Betroffene durch ins Auge getropfte oder verschluckte Pufferflüssigkeit allerdings nur kurzzeitig unter Rötungen und Schwellungen.
Ein wissenschaftlicher Artikel aus dem American Journal of Emergency Medicine stellte fest, dass bei 153 zwischen dem 16. Juni 2021 und dem 19. Januar 2022 im Capital Poison Center eingegangenen Berichten über Natriumazid-Kontakte trotz der giftigen Eigenschaften viele ohne nachteilige Auswirkungen ausgegangen seien. Dies deute darauf hin, „dass Expositionen mit Reagenzflüssigkeit wahrscheinlich keine signifikante Toxizität für den Menschen verursachen“.
Gefundene Chemikalie: CIT-MIT-Mischung
Auch die gefundene CIT-MIT-Mischung ist laut Berthiller ein Biozid zur Bekämpfung von Schädlingen, das als Konservierungsmittel etwa in Kosmetika und Brillenputztüchern eingesetzt wird, um mikrobiellen Befall zu verhindern und die Haltbarkeit zu verlängern. In Antigentests soll es die Pufferlösung vor Verunreinigungen schützen.
Auch bei diesem Stoff seien die toxischen Auswirkungen auf Menschen laut Berthiller „absolut zu vernachlässigen“.
Pufferlösung auch bei unsachgemäßer Handhabung nicht kritisch
Natriumazid ist also ein Stoff mit giftigen Eigenschaften, doch bedeutet das nicht zwangsläufig eine drastische Gefahr für Kinder und Erwachsene im Umgang mit Schnelltests. In der Stellungnahme der DGUV heißt es zu Natriumazid: „Für die Giftigkeit ist dabei die aufgenommene Menge von entscheidender Bedeutung!“
Laut DGUV geht bei den Testkits von etwa 0,35 Millilitern Pufferflüssigkeit aus. Auf AFP-Anfragen bestätigten das Franz Berthiller und der Testhersteller Flowflex. Im DGUV-Papier heißt es weiter: „Das ist eine sehr geringe Menge.“
Berthiller sagte: „Die Konzentration von Natriumazid in den Tests ist meist zwischen 0,01 bis 0,1 Prozent – dabei kann es zu keiner Beeinträchtigung der Gesundheit kommen.“
Mit Blick auf alle Stoffe in der Pufferlösung erklärte er außerdem: „Lokale Reizungen sind selbst bei unsachgemäßer Handhabung unwahrscheinlich, aber nicht völlig auszuschließen.“ Bei Menschen seien tödliche Vergiftungen bei der Aufnahme von mindestens 700 Milligramm dokumentiert. „Selbst im Extremfall müsste ein zweijähriges Kind mit 10 Kilogramm Körpergewicht, also tausend Testkits hintereinander austrinken, damit eine kritische Menge erreicht werden könnte.“
Das BASG stellte gegenüber AFP am 11. Oktober in Bezug auf alle Stoffe in der Pufferlösung ebenfalls klar: „Bei konformer Anwendung des Produktes ist kein Gefährdungspotential gegeben.“
Die US-Arzneimittelagentur (FDA) veröffentlichte am 3. November 2022 eine Warnung vor dem getesteten Flowflex Selbsttest. Grund dafür sei aber die Ungenauigkeit des Tests. Die FDA schreibt zur Gesundheitsgefahr in der Warnung allerdings auch: „Die FDA hat keine Berichte über Verletzungen, gesundheitliche Folgen oder Todesfälle im Zusammenhang mit der Verwendung des nicht autorisierten ACON Biotech Flowflex-SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests (Selbsttest) erhalten.“
Sonderzulassung und Kennzeichnungspflicht für Selbsttests
Auf der Seite der Echa sind besorgniserregende Stoffe auf einer „Kandidatenliste“ zu finden, zu dem auch die Stoffgruppe um Triton X-100 gehört. Diese chemische Gruppe sei laut Torkkeli entweder noch in der Zulassungsprüfung oder bereits entschieden. Obwohl keine der Verwendungen Antigentests umfasse, habe die Europäische Kommission die Verwendung dafür zugelassen. „Dies bedeutet, dass die Stoffgruppe bis zum 22. Dezember 2023 ohne Zulassung für die Diagnose, Behandlung oder Prävention von Covid-19 verwendet werden kann“, sagte Torkkeli.
Laut BASG seien für die Sonderzulassungen die Pufferlösungen einzelner Schnelltests und deren Kennzeichnungspflicht durch eine Behörde im Europäischen Wirtschaftsraum evaluiert worden. Dem BASG lägen Informationen zu mehr als hundert Schnelltests vor – auch zu einigen aus dem geteilten Video. Die Behörde habe „keine Abweichung von den gesetzlichen Anforderungen identifiziert“.
Die Tests werden von sogenannten „benannten Stellen“ geprüft. Das heißt, zertifizierte Organisationen wie etwa der TÜV oder die Dekra führen eine Prüfung für eine EU-weit gültige CE-Kennzeichnung durch. Das BASG leitet von dieser CE-Kennzeichnung ab, dass sie von einer unabhängigen Prüfstelle auf die passenden Normen geprüft und EU-weit zugelassen wurden.
Medizinprodukte wie etwa Antigentests müssen anders als Arzneimittel nicht von Behörden zugelassen werden, sondern sie durchlaufen ein Konformitätsverfahren bei zertifizierten Prüfstellen, an dessen Ende die CE-Kennzeichnung steht. In diesem Verfahren muss ein Hersteller laut EU-Richtlinie nachweisen, dass sein Produkt sicher ist und die technischen und medizinischen Leistungen auch so erfüllt, wie sie von ihm beschrieben werden.
In Österreich gibt es für die relevante Verordnung keine solche Prüfstelle. AFP hat deshalb in Deutschland beim TÜV Süd nachgefragt, der laut CE-Kennung drei der Antigentests aus dem Video geprüft hat. TÜV Süd-Sprecher Dirk Moser-Delarami erklärte gegenüber AFP am 8. November: „Triton ist nicht grundsätzlich verboten.“ Es gebe eine Sonderzulassung im Anhang der Reach-Verordnung. Die Stoffe seien bei korrekter Anwendung „keine Gefahr“, sollten aber, wie etwa Mundspülungen oder Waschmittelpods, nicht falsch verwendet werden.
Moser-Delarami erklärte, dass Triton auf Nachfrage beim Unternehmen genannt, aber nicht in Beipackzetteln deklariert werden müsse. Auch die Echa wies darauf hin, dass lediglich eine Auskunft über diesen Stoff bei einer Anfrage an den Hersteller gegeben werden muss, wenn er eine Konzentration von mehr als 0,1 Prozent überschreite. Eine Kennzeichnung der einzelnen Stoffe sei rechtlich nicht nötig, so Moser-Delarami. Das könne auch mithilfe des öffentlichen Gefahrstoffinformationssystems der Deutschen Berufsgenossenschaft überprüft werden. Dort eingegebene Daten werden auf die rechtliche Einstufung hin geprüft und sind demnach nicht kennzeichnungspflichtig. Das bestätigt auch dieser Bericht.
Auch laut BASG sei eine Kennzeichnung rechtlich nicht nötig. Diese hänge von der Art des Stoffes, der Gefährlichkeit, der Menge und dessen Konzentration in der Pufferlösung ab. „Sofern dieser unterhalb definierter Grenzen liegt, sind keine Angaben in der Kennzeichnung erforderlich“, hieß es gegenüber AFP. Somit sei es möglich, dass ein Stoff in einer Pufferlösung vorkommt, aufgrund der geringen Konzentration jedoch keine Kennzeichnungspflicht bestehe.
Es gibt darüber hinaus keinerlei Medienberichte über massenhafte Erkrankungen von österreichischen Schulkindern nach Schultests. Auch das österreichische BASG, das deutsche Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gaben am 31. Oktober gegenüber AFP an, dass es bisher in Österreich und Deutschland keine durch Pufferlösungen eingetretenen schwerwiegenden Schäden gegeben habe.
Fazit: Die Behauptung, die Pufferlösung von Antigen-Selbsttests seien hochgiftig, ist irreführend. Bei sachgemäßer Anwendung kommen Testende nicht in Berührung mit der Lösung. Auch bei versehentlichem Hautkontakt oder Verschlucken besteht in der Regel keine schwerwiegende Gefahr für Testende. Bei richtiger Verwendung sind die Tests unbedenklich. Das bestätigen Expertinnen und Experten, Behörden und wissenschaftliche Beobachtungen.