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Urteil von 2012 bestätigt Deutschlands staatliche Immunität

Deutschland ist souverän. Daran ändern auch keine vermeintlichen Belege aus der Szene der sogenannten Reichsbürger etwas. So ist das auch in diesem Fall: Ein Urteil des Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag sei «implizit» Beweis, dass die Bundesrepublik «kein souveräner Rechtsnachfolger des Staates Deutsches Reich» sei, heißt es in einem Video. Darin ist der damalige Richter Hisashi Owada zu sehen, wie er 2012 ein verhängtes Urteil vorlas.

Bewertung

Das Urteil stellt die Souveränität Deutschlands an keiner Stelle in Frage. Im Gegenteil: Indem es sich auf die staatliche Immunität beruft, bestätigt es sie.

Fakten

Hintergrund des Verfahrens von 2012 war die Frage, ob italienische Opfer deutscher Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkriegs die Bundesrepublik vor italienischen Gerichten auf Schadenersatz verklagen können. Die Gerichtsentscheidung dazu lautete: Nein, können sie nicht. Die Begründung: Dies sei ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität. Damit belegt das Urteil indirekt genau das Gegenteil von dem, was am Ende des Videos behauptet wird.

Mehrdad Payandeh ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Bucerius Law School und hat einen Aufsatz über das Urteil geschrieben. Er teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit: «Die Tatsache, dass der IGH ein Urteil in einem Verfahren zwischen Deutschland und Italien gefällt hat, bedeutet, dass Deutschland aus seiner Sicht ein Staat, und zwar ein souveräner Staat ist.»

Es ist also falsch zu behaupten, der Gerichtshof bestreite Deutschlands Souveränität – denn die war Voraussetzung, dass der Gerichtshof in dem Verfahren zwischen Deutschland und Italien überhaupt entschieden hat. Nur souveräne Staaten können Partei in Verfahren am Gerichtshof sein, wie es in Artikel 34 des Statuts des Gerichtshofs heißt.

Ergebnis des Verfahrens war, dass Deutschland italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Der Internationale Gerichtshof bestätigte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage, dass die Souveränität Deutschlands oder die Rechtsnachfolge des Deutschen Reichs nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens war.

Italienische Gerichte hatten trotz der Entscheidung im Jahr 2012 weiterhin Klagen gegen Deutschland zugelassen, wogegen Deutschland im Frühjahr 2022 erneut klagte. Weil Italien einen eigenen Fond für Schadensersatzzahlungen eingerichtet hat, zog Deutschland einen Teil der Klage zurück.

«Reichsbürger» und sogenannte Selbstverwalter sprechen dem deutschen Staat und seinen demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab. Teile der Szene werden von den Behörden als rechtsextrem eingestuft. Die immer wieder genannte Falschbehauptung, es gebe seit Ende des Zweiten Weltkriegs keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten, hat die Deutsche Presse-Agentur schon früher widerlegt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte im Zuge der Vereinigung der damals beiden deutschen Staaten die Außenpolitik der neuen Bundesrepublik mit den Alliierten. Damit endete der Sonderstatus Deutschlands, der seit 1945 in einer Art internationaler Vormundschaft durch die vier Siegermächte bestanden hatte.

(Stand: 11.11.2022)

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Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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