Bewertung
Nein, ab 2027 gilt im geschäftlichen Bereich eine Barzahlungsgrenze von 10.000 Euro. Barzahlungen im privaten Bereich und der Besitz von Bargeld über 10.000 Euro bleiben weiterhin erlaubt.
Fakten
Der Beitrag bezieht sich auf das Geldwäschepaket der Europäischen Union. Ziel ist es, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verschärfen. Nationale Anti-Geldwäschegesetze sollen vereinheitlicht und durch EU-weite Vorschriften ersetzt werden. Der Europäische Rat hat im Mai 2024 das entsprechende Gesetzespaket verabschiedet.
Maßnahmen nehmen Unternehmen stärker in die Pflicht
Das Paket beinhaltet unter anderem:
1. Die Gründung einer europäischen Geldwäschebehörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt.
2. Erhöhte Sorgfaltspflichten für Banken und andere Finanzinstitute.
3. Erhöhte Transparenzpflichten darüber, wem Unternehmen gehören.
4. Die Einführung einer 10.000-Euro-Obergrenze für Barzahlungen, die nur im geschäftlichen Bereich gilt.
Privatpersonen kaum betroffen
Die Aussage, dass Barzahlungen über 10.000 Euro in der EU generell illegal werden, ist irreführend: Die Obergrenze gilt nur für geschäftliche Transaktionen. Privatpersonen dürfen weiterhin beliebig viel Bargeld besitzen, abheben, einzahlen und untereinander tauschen. Eine Privatperson könnte also privat ein Auto für mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen. Bei gewerblichen Händlern wird diese Zahlungshöchstgrenze ab 2027 jedoch gelten.
Geldwäsche schadet Wirtschaft und Staat
Geldwäsche stellt ein ernstes Problem dar: Nach Schätzungen der EU werden jedes Jahr hunderte Milliarden Euro aus Drogenhandel, Korruption, Betrug, Menschenhandel oder anderen schweren Straftaten gewaschen. Dadurch entstehen enorme Schäden – von der Schwächung der Wirtschaft über steigende Immobilienpreise bis hin zur Unterwanderung staatlicher Institutionen.
Eine ähnliche Behauptung gab es bereits letztes Jahr – die dpa hat auch diese Falschbehauptung geprüft.
(Stand: 25.11.2025 )
