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Beamte bekommen Ruhegehalt, keine Rente

Die Altersvorsorge ist ein sensibles Thema in Deutschland, das zeigt sich auch an Diskussionen in den sozialen Medien. Doch nicht alle Behauptungen, die zur Rente kursieren, sind korrekt. Auf einem Facebook-Sharepic machte jüngst die Runde, dass Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlten, 48 Prozent Rente bekämen, während Beamte 70 Prozent erhielten, obgleich sie nicht einzahlten. Aber ist das wirklich wahr?

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Beamte erhalten keine Zahlungen aus der Rentenversicherung und zahlen auch nichts ein. Nicht alle Menschen, die ins Rentensystem einzahlen, bekommen genau 48 Prozent Rente.

Fakten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte auf dpa-Anfrage mit, dass es sich bei der Beamtenversorgung und der Rentenversicherung um zwei unterschiedliche, historisch gewachsene Alterssicherungssysteme handele. So ließen sich die Systeme «nicht oder nur sehr bedingt miteinander vergleichen».

Anstelle der Rente erhalten Beamtinnen und Beamte ein sogenanntes «Ruhegehalt». Dementsprechend zahlen sie nicht in die Rentenversicherung ein, weil ihre Pensionen aus Steuermitteln ausgezahlt werden. Das erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website. Dem Vorschlag der neuen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Beamte und Selbständige in die Rente einzubeziehen, erteilte die CDU eine Absage.

Die Funktionsweise der gesetzlichen Rente wird ebenfalls auf der Website der Deutschen Rentenversicherung erklärt. Die grundlegende Altersvorsorge besteht für Nicht-Beamte aus drei Säulen. Der Hauptbestandteil davon sind die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Gehalt abgehen. Hinzu können eine betriebliche Altersversorgung und eine private Vorsorge kommen.

Ruhegehalt statt Rente

Der Facebook-Post spricht von 70 Prozent «Rentenbezügen» für Beamtinnen und Beamte. Das geht höchstwahrscheinlich auf den Höchstsatz des Ruhegehalts von 71,75 Prozent zurück. Dieser Prozentwert wird aus der «ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen» berechnet, wie das BMAS mitteilte.

Das heißt, mit jedem vollen Dienstjahr steigt der am Ende der Laufbahn ausgezahlte Ruhegehaltssatz. Damit bezieht sich der Prozentsatz von 71,75 Prozent längst nicht auf alle Beamten, sondern lediglich auf diejenigen, die wenigstens 40 Jahre in Vollzeit im Dienst waren.

Zum Vergleich: Die sogenannte Mindestversorgung beläuft sich auf 35 Prozent des letzten ausgezahlten Entgelts für die jeweilige verbeamtete Person, wie der Deutsche Beamtenbund auf seiner Website erklärt. Geregelt ist die Errechnung des Ruhegehalts im Paragraf 14 des Beamtenversorgungsgesetzes.

Rentenniveau ist nicht gleich individueller Anspruch

Die im Post erwähnten 48 Prozent hingegen beziehen sich auf das Rentenniveau, die sogenannte Standardrente. Sie betrifft Personen, die nicht verbeamtet sind und in die Rentenversicherung einzahlen. Laut BMAS beschreibe die Standardrente eine Rente nach 45 Jahren Arbeit mit Durchschnittsverdienst.

Auf der Website des Ministeriums wird klargestellt, dass sich das Rentenniveau nicht auf das letzte Gehalt vor dem Renteneintritt bezieht. Stattdessen beschreibt die Kennzahl die Entwicklung der Renten im Verhältnis zu den Löhnen über die Zeit. «Das Rentenniveau ist damit eine Kennzahl für die Leistungsfähigkeit des Rentensystems insgesamt und keine Aussage über individuelle Rentenansprüche», heißt es in der Stellungnahme des BMAS weiter. Für 2024 betrug das Sicherungsniveau vor Steuern 48 Prozent.

(Stand: 7.5.2025)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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