Bewertung
Frei erfundene Behauptung. Die Arbeitsagentur kann als öffentliche Einrichtung keine Insolvenz anmelden. Sie zahlt weiterhin Leistungen aus.
Fakten
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung – kein privatwirtschaftliches Unternehmen. Gemäß der Insolvenzordnung (§12) ist es nicht möglich, dass Körperschaft des öffentlichen Rechts insolvent gehen. Somit kann die Agentur für Arbeit keine Insolvenz anmelden.
Viele weitere Belege zeigen, dass die Arbeitsagentur weiterhin ihrer Arbeit nachgeht und auch nach dem 28. Februar Leistungen erbracht hat: Auf der Webseite findet sich kein Hinweis auf eine Einstellung der Leistungen. Sie hat weiterhin Statistiken und Pressemeldungen veröffentlicht. Auch in sozialen Medien wie dem Karrierenetzwerk LinkedIn ist die Arbeitsagentur noch aktiv. Schließlich gibt es auch keine Medienberichte darüber, dass die Arbeitsagentur alle Zahlungen eingestellt habe – was sich bei einem solchen Ereignis in den Nachrichten finden müsste.
Teils wird in sozialen Medien auch ein Screenshot mit Text verbreitet, der ein Logo der chinesischen Künstlichen Intelligenz Deepseek enthält. Es ist unklar, ob die KI wirklich auf eine bestimmte Frage – die in dem Screenshot nicht sichtbar ist – eine Antwort generiert hat, in der eine Insolvenz der Agentur für Arbeit beschrieben wird. Generative KI-Sprachmodelle können auch Texte produzieren, für die es keine faktischen Belege gibt – man spricht von sogenannten Halluzinationen. Möglich wäre aber auch, dass der Screenshot manipuliert ist.
(Stand: 19.3.2025)