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Bei der muslimischen Hadsch-Pilgerfahrt sind persönliche Fotos erlaubt

Vom 26. Juni bis zum 1. Juli 2023 können islamische Gläubige wieder die große Pilgerfahrt, den Hadsch, nach Mekka in Saudi-Arabien begehen. Wenige Monate vor dieser wichtigen Reise der Musliminnen und Muslime zur Großen Moschee verbreitete sich eine Behauptung unter Userinnen und Usern aus französischsprachigen Ländern in Afrika: Es sei angeblich verboten, persönliche Fotos von sich in den beiden Heiligen Moscheen während des Hadsch zu machen. Das ist jedoch irreführend: Es handelt sich lediglich um das Weiterspinnen einer Entscheidung der saudischen Behörden, die das zu kommerziellen Zwecken gedachte Filmen von Imamen und Gläubigen während der Gebete verbietet.

Die Behauptung kursierte seit Anfang März 2023 auf Französisch und Arabisch auf Facebook und Twitter.

Die Behauptung: „Saudi-Arabien verbietet das Fotografieren im Inneren der beiden Heiligen Moscheen (in Mekka und Medina) während der Zeit des Hadsch“, behauptet eine malische Facebook-Seite einige Monate vor dem Beginn der jährlichen großen Pilgerreise.

Facebook-Screenshot der Behauptung: 30. März 2023

Der Beitrag reproduziert ein Gerücht, das sich auf Arabisch verbreitet hat und in dem auch ein mögliches Verbot des Filmens an diesen Orten erwähnt wurde. In sozialen Netzwerken spalteten diese Behauptungen die Nutzerinnen und Nutzer. Einige kritisierten die angebliche Entscheidung der Behörden, andere bezeichneten sie als „gute Idee“.

Die Behauptung, die schon auf Arabisch kursierte, hat AFP bereits widerlegt.

„Endlich. Danke, Saudi-Arabien. Anstatt den Hadsch richtig zu machen, ist (die soziale Plattform, Anm. d. Red.) Snap in Mode. Alhamdullilah (Allah sei Dank)“, freute sich eine Internetnutzerin, die in ihrem Profil angegeben hat, aus Bamako, der Hauptstadt Malis, zu kommen.

Laut der auf Arabisch vermittelten Botschaft geht das angebliche Verbot auf die Verbreitung von kommerziell motivierten Marketingfotos der Umra (kleine Pilgerfahrt nach Mekka, Anm. d. Red.) und Videos von der Kaaba (quaderförmiges Gebäude im Innenhof der Heiligen Moschee in Mekka, Anm. d. Red.) in sozialen Netzwerken zurück.

Filmaufnahmen von Gebeten verboten

Dieses Gerücht kam auf, nachdem die saudischen Behörden Anfang März 2023 in einer arabischen Pressemitteilung Einschränkungen für die Installation von Kameras in Moscheen angekündigt hatten. Diese Maßnahmen verbieten es, Imame und Gläubige während der Gebete an diesen Orten zu filmen und diese Bilder in jeglicher Art von Medien zu verbreiten.

Auf Anfrage von AFP dementierte ein hochrangiger Beamter des Ministeriums für Islamische Angelegenheiten am 21. März 2023 das derzeit in sozialen Netzwerken kursierende Gerücht, das die jüngsten Entscheidungen über die Aufnahme von Bildern in Moscheen übertreiben soll.

„Diese Entscheidung hat überhaupt nichts mit den persönlichen Fotos von Pilgernden und Gläubigen in den beiden Heiligen Moscheen (in Mekka und Medina, Anm. d. Red.) zu tun“, erklärte der Beamte und fügte hinzu, dass „Tausende von Besucherinnen und Besucher der Großen Moschee dabei beobachtet werden können, wie sie bis heute in der Moschee persönliche Fotos machen“.

Viele Musliminnen und Muslime luden noch am 31. März 2023 Fotos und Videos auf dem sozialen Netzwerk Snapchat hoch, wie AFP anhand der SnapMap feststellen konnte. Auf dieser Karte kann man live die sich selbst löschenden Bilder sehen, die von Internetnutzerinnen und —nutzern weltweit auf der Plattform veröffentlicht wurden.Auf einigen dieser Videos, die in Mekka aufgenommen wurden, ist die Kaaba deutlich zu erkennen.

Snapchat-Screenshots, erstellt am 31. März 2023

Mehrere Pilgerinnen und Pilger, die diese muslimischen religiösen Stätten besuchten, berichteten gegenüber AFP außerdem,  dass sie in der Nähe der Kaaba Fotos gemacht und diese ohne Verbote oder Einschränkungen in ihren sozialen Netzwerken verbreitet hätten.

Gläubige Musliminnen und Muslime versammeln sich vor der Kaaba, dem heiligsten Schrein des Islam, während sie das Maghrib-Gebet zum Sonnenuntergang verrichten, um das Ende des ersten Fastentages im heiligen Monat Ramadan in der Großen Moschee der Stadt Mekka am 23. März 2023 zu begehen. – ABDEL GHANI BASHIR / AFP

Diese Behauptungen wurden Anfang März verbreitet und gingen damit dem Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan und der Zeit voraus, in der viele Musliminnen und Muslime die Pilgerfahrt Umra, eine kleine Pilgerfahrt, unternehmen. Das geschieht einige Monate vor der großen Pilgerfahrt Hadsch.

Pilgerreisen sind ein entscheidender Teil des Tourismussektors des Landes. Die saudische Führung setzt darauf, um ihre von fossilen Brennstoffen abhängige Wirtschaft breiter aufzustellen.

Fazit: Es ist nicht verboten, persönliche Fotos oder Selfies in den Heiligen Moscheen in Mekka und Medina aufzunehmen. Die Einschränkungen, die die saudische Regierung anstrebt, betreffen lediglich das Filmen von Betenden zu kommerziellen Zwecken.

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Politik

Autor(en): Monique NGO MAYAG / AFP Naher Osten und Nordafrika / AFP Deutschland

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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