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Bild einer Familie aus Indonesien kursiert fälschlich mit Bezug zu Syrien und Bürgergeld

In der öffentlichen Debatte über Migration in Deutschland kursieren immer wieder Falschbehauptungen über finanzielle Hilfen für Geflüchtete, die Ressentiments gegenüber Ausländerinnen und Ausländern schüren sollen. Dabei wird häufig das Bürgergeld thematisiert. Ein online geteiltes Foto wird fälschlich als Darstellung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern aus Syrien nach einem Urlaub in ihrem Herkunftsland verbreitet. Tatsächlich handelt es sich um ein altes Symbolbild ohne Bezug zum Bürgergeld. Es zeigt eine indonesische Familie in ihrer Heimat.

Eine lächelnde Familie mit zwei Kindern sitzt in einem geöffneten Kofferraum eines Autos, das in einer begrünten Einfahrt steht. Die Szene wirkt wie vor oder nach einer Reise aufgenommen, im Kofferraum und neben dem Auto befindet sich Reisegepäck. Dieses Foto kursiert aktuell vielfach auf Facebook. Dazu behauptete ein User am 10. Oktober 2025, es handle sich um „syrische Bürgergeldempfänger“ nach einem Heimaturlaub. Er schrieb etwa: „Frisch erholt aus dem Syrien-Urlaub zurück, lässt sich mit Bürgergeld gleich auf die nächste Reise sparen – schließlich hält unsere Regierung unbeirrt an der Fiktion fest, es handle sich bei allen um ‚Verfolgte‘.“

Die Behauptung wurde auf Facebook hundertfach verbreitet. Sie kursierte zudem auf anderen Plattformen wie X.

Facebook-Screenshot der Behauptung, rotes Kreuz von AFP hinzugefügt: 14. Oktober 2025

AFP-Recherchen ergaben jedoch, dass das Bild in keinem Zusammenhang mit syrischen Staatsangehörigen und Bürgergeld steht.

Symbolbild von Familie in Indonesien

Mittels einer Stichwortsuche fand AFP einen Artikel auf der Plattform Journalistenwatch vom 19. September 2025, der sowohl das Bild als auch den Text der Beiträge in sozialen Medien enthält. „Syrische Bürgergeldempfänger kommen gut erholt aus dem Syrien-Urlaub zurück“, lautet der Titel des Beitrags. Journalistenwatch ist in der Vergangenheit bereits mehrfach durch die Verbreitung von Falschinformationen aufgefallen, die AFP widerlegt hat.

Mittels einer umgekehrten Bildsuche fand AFP heraus, dass es sich bei dem geteilten Foto der Familie um ein altes Symbolbild handelt. In den Bildarchiven Shutterstock oder Alamy wurde das Foto Ende Februar 2021 hochgeladen. „Muslimische Familie bereit zum Urlaub, während sie zusammen auf dem Kofferraum ihres Autos sitzen“, heißt es etwa in der Bildbeschreibung auf Shutterstock. Als Aufnahmeort ist auf der Plattform Alamy Indonesien vermerkt.

Dass es sich um ein Symboldbild handelt, ist in dem Artikel von Journalistenwatch am Ende der Bildunterschrift angeführt: „Urlaub auf Kosten jener, die arbeiten (Symbolbild: shutterstock.com/Odua Images)“, heißt es dort in kleiner Schrift. In den geteilten Postings fehlt dieser Hinweis jedoch.

Anders als online suggeriert, steht das Bild somit nicht im Zusammenhang mit einem „Syrien-Urlaub“ syrischer Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger.

21 Tage Urlaub bei Bürgergeld

Die Ausgestaltung des Bürgergelds in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch II geregelt. Leistungsberechtigt ist demzufolge, wer in Deutschland lebt und als erwerbsfähig und hilfsbedürftig gilt. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis oder vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Auch syrische Staatsangehörige können demnach in Deutschland Bürgergeld beziehen.

Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger müssen sich laut Gesetz jedoch „im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können“. Für maximal 21 Tage pro Jahr können sie Urlaub machen, den sie allerdings vom Jobcenter genehmigen lassen müssen.

In den geteilten Postings heißt es in diesem Zusammenhang: „Während Berlin starr an der Linie festhält, Syrien sei ein unzumutbar gefährliches Land, verbringen tausende Bürgergeldempfänger ihre Ferien dort – ohne Angst um Leib und Leben. Offiziell gelten sie weiterhin als Schutzbedürftige, praktisch genießen sie aber den Komfort, jederzeit in die angebliche ‚Gefahrenzone‘ reisen zu können.“ Dass Menschen ihren Urlaub genehmigen lassen müssen, um weiter Bürgergeld zu beziehen, wird nicht erwähnt.

„Volatile Sicherheitslage“ in Syrien

Der langjährige Krieg in Syrien und die folgende Fluchtmigration haben sich auch auf die demografische Situation in Deutschland ausgewirkt. Laut dem Statistischen Bundesamt lebten mit Stand 31. Dezember 2024 rund 975.000 Syrerinnen und Syrer in Deutschland. Nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad Ende 2024 entbrannte in Deutschland eine Debatte darüber, ob Syrien als sicheres Herkunftsland eingestuft werden könne und welche Konsequenzen dies für geflüchtete Personen hätte.

Die Bundesregierung prüfte zudem Lösungen, die es Syrerinnen und Syrern ermöglichen sollte, kurzfristig in ihre Heimat zu reisen, um die Lage zu prüfen und eine dauerhafte freiwillige Rückkehr vorzubereiten – ohne dass ihr Schutzstatus dadurch verloren geht.  Diese Idee wurde allerdings nicht umgesetzt, wie aus Medienberichten vom Juli 2025 hervorgeht. Gesetzlich festgelegt ist, dass bei einer Reise in das Herkunftsland angenommen wird, dass kein Schutzgrund mehr besteht, wodurch der Schutzstatus einer Überprüfung unterzogen oder widerrufen werden kann.

Nach Angaben der Vereinten Nationen vom September 2025 sind insgesamt eine Million Syrerinnen und Syrer in den ersten neun Monaten seit dem Sturz des Assad-Regimes zurückgekehrt. 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes befänden sich weiterhin im Ausland.

AFP fand einen Medienbericht vom September 2025, laut dem Syrien derzeit „einen besonderen Ansturm“ erlebe. „Geflohene Landsleute kehren als Touristen zurück – viele kommen aus Deutschland“, heißt es darin etwa. Das Auswärtige Amt warnte Mitte Oktober 2025 auf seiner Website vor Reisen nach Syrien: „Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.“ Eine Anfrage an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge blieb bis zur Veröffentlichung dieses Faktenchecks unbeantwortet.

Zum Thema Bürgergeld kursieren zahlreiche Falschinformationen, die AFP bereits überprüft hat. Alle Faktenchecks zum Thema Migration sammelt AFP auf der Website.

Fazit: Ein Bild wird online fälschlich als Aufnahme von syrischen Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern nach einem Heimaturlaub geteilt. Tatsächlich handelt es sich um ein älteres Symbolbild ohne Bezug dazu. Es zeigt eine indonesische Familie in ihrem Herkunftsland.

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Migration, Syrien, Politik, Gesellschaft

Autor(en): Katharina ZWINS / AFP Österreich

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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