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Bürgergeld-Empfänger brauchen einen Aufenthaltstitel in Deutschland

In kurzen Videos verbreitet sich in sozialen Netzwerken eine angebliche Änderung beim Bürgergeld: Ab dem 1. Juni, so wird behauptet, könne Bürgergeld direkt an Ukrainer ausgezahlt werden, die sich in ihrem Heimatland aufhalten – also nicht in Deutschland. Die CDU habe entsprechende Pläne dazu in der Schublade. So solle Migration nach Deutschland reduziert und «finanzielle Hilfe vor Ort» geleistet werden, heißt es. Mit einem gültigen ukrainischen Pass könnten angeblich Anträge online bei den Jobcentern gestellt werden, wird in den mit Hilfe von KI erstellten Videos behauptet. Was ist an der Behauptung dran?

Bewertung

Nichts, es gibt keine derartige Änderung beim Bürgergeld und es sind auch keine solchen Pläne – etwa bei der CDU – bekannt.

Fakten

Die Nachricht ist frei erfunden. Es gibt keine solche Gesetzesänderung – und schon gar nicht seit die CDU seit Anfang Mai 2025 wieder die Bundesregierung anführt. Das zeigt zum Beispiel ein Blick ins Bundesgesetzblatt, in dem Gesetzesänderungen formal bekanntgemacht werden.

Auch das neue Bundeskabinett von Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat kein entsprechendes Vorhaben auf den Weg gebracht, wie ein Blick in die Kabinettsbeschlüsse zeigt. Genauso wenig wird man bei der Bundestagsfraktion von CDU und CSU fündig: Deren Pressestelle schreibt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass es sich bei der Nachricht über Bürgergeld, das direkt aus der Ukraine beantragt werden könne, um eine Falschinformation handele: «Es gibt dazu keinerlei Pläne, Diskussionen oder gar Gesetzesinitiativen vonseiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.»

Wie ist die tatsächliche Lage beim Bürgergeld?

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen, wenn sie in Deutschland bleiben wollen – oder konkreter: wenn sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Das schreibt das Arbeits- und Sozialministerium auf seiner Webseite. Das Sozialgesetzbuch II sieht vor, dass Leistungsempfänger ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen.

Die damalige Bundesregierung und die Bundesländer hatten sich kurz nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine darauf geeinigt, dass geflüchtete Ukrainer Leistungen zum Beispiel aus dem Sozialgesetzbuch II erhalten können. Dazu zählt das Bürgergeld. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben dadurch eine bessere Stellung als Migranten aus anderen Ländern, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können.

Viele Gerüchte über Sozialleistungen für Ukrainer

Doch das soll sich nach Plänen der neuen Bundesregierung ändern: Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, wieder dieselben Leistungen wie Asylbewerber erhalten sollen.

Über Sozialleistungen für Ukrainer gibt es immer wieder falsche Behauptungen. Auch Friedrich Merz hatte 2022, damals noch als Oppositionsführer, in einem Fernsehinterview einen angeblichen «Sozialtourismus» durch Geflüchtete aus der Ukraine mit den Worten «nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine» beklagt. Konkrete Belege nannte der CDU-Politiker nicht. Später bat Merz für seine Äußerung um Entschuldigung und sprach von «Einzelfällen». Die Behauptung war zuvor in den sozialen Netzwerken verbreitet worden – unter anderem auf russischen Propagandakanälen.

(Stand: 21.5.2025)

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Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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