Bewertung
Falschmeldung. Es gibt keine Entscheidung eines Gerichts über Neuwahlen in Deutschland. Anträge der AfD gegen Schuldenpläne von Union und SPD hat das Bundesverfassungsgericht bereits abgewiesen.
Fakten
Die Nachricht, dass ein Gericht über Neuwahlen in Deutschland entschieden haben soll, ist nicht auffindbar. Auch die Deutsche Presse-Agentur hat dazu keine Meldung gesendet. Es handelt sich um eine Erfindung.
Aufgrund des festgelegten Ablaufs einer Wahlprüfung kann es nur rund zwei Monate nach der Bundestageswahl am 23. Februar auch nicht dazu gekommen sein, dass ein Gericht über Neuwahlen entschieden hat: Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl gegen eine Bundestagswahl Einspruch einlegen. Für die Wahlprüfung ist dann der Bundestag, genauer gesagt der Wahlprüfungsausschuss, zuständig. Bisher sind beim Bundestag rund 800 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.
Gegen eine Entscheidung des Bundestages über eine Wahlprüfung kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. So ist es im Grundgesetz, im Wahlprüfungsgesetz und im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben. Eine Gerichtsentscheidung stünde – wenn überhaupt – also erst am Ende einer Wahlprüfung.
Erfolgreich kann ein Einspruch nur sein, wenn ein Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Bundestagswahl festgestellt wurde. Zudem muss dieser Fehler die Sitzverteilung im Bundestag beeinflusst haben oder zumindest beeinflussen können. Fachleute sprechen von Mandatsrelevanz. Die allermeisten Wahlanfechtungen bleiben erfolglos.
Eilanträge der AfD gegen Schulden-Abstimmung waren erfolglos
Im Laufe des Videos wird noch ein anderes Gerichtsverfahren angesprochen, das die AfD angestrebt hat. Dort heißt es: «Die AfD wird gegen den abgewählten Bundestag und ein Billionen-Schuldenpaket klagen» – was auf den Beginn einer Klage schließen lässt, statt auf eine beschlossene Gerichtsentscheidung. Es geht auch um ein anderes Thema als einen Wahl-Einspruch.
Bundestagsabgeordneten von AfD, aber auch der Linken, der FDP und des BSW hatten im März Anträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die geplante Verabschiedung des Milliarden-Schuldenpakets von Union und SPD zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese Eilanträge allerdings. Das Schuldenpaket wurde am 18. März beschlossen.
Union und SPD beschlossen mit den Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben. Die Pläne erforderten Grundgesetzänderungen, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten benötigt werden.
Im neuen Bundestag käme eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Deshalb hatten Union und SPD mit den Grünen verhandelt, um die Beschlüsse noch mit alten Mehrheiten zu fällen. Dieses Verfahren war umstritten und zog die Anträge vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich.
Ob der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens die Abgeordnetenrechte verletzt hat, soll ungeachtet der Eilentscheidung jeweils in der Hauptsache geklärt werden. Über eine Neuwahl wird dabei jedoch nicht entschieden.
(Stand: 22.4.2025)