Bewertung
Der Clip ist nicht aktuell und kursierte bereits, bevor in Indien der 5G-Standard eingeführt wurde.
Fakten
Dass der Clip nicht aktuell ist, sondern seit Jahren im Netz kursiert, ergibt eine Bilderrückwärtssuche: Dasselbe Video war bereits Teil eines Beitrags auf YouTube vom 27. Januar 2018. Zu dem Ergebnis kam auch ein indisches Faktencheck-Team im Jahr 2023.
Wann und wo der Clip des brennenden Mobilfunkmasts aufgenommen wurde, lässt sich nicht zweifelsfrei klären. In dem YouTube-Video wird laut automatischer Übersetzung der Brand im Norden Indiens im Ort Barara im Bezirk Ambala verortet.
In einem Beitrag des Kanals «IndiaTV», der ähnliche Aufnahmen zeigt, wird der Clip hingegen mit einem Brand eine Woche früher im Südwesten Indiens in Verbindung gebracht. Einem AFP-Faktencheck zufolge deckt sich das mit lokalen Medienberichten und Einschätzungen der örtlichen Feuerwehr.
Video kursierte vor Einführung von 5G-Netz in Indien
In Indien fanden erste Tests des 5G-Standards allerdings erst einige Wochen später statt. Erst Jahre später konnten erste indische Mobilfunkkunden 5G nutzen, wie Premierminister Narendra Modi im Oktober 2022 erklärte. Dennoch kursierte das Video bereits 2021 in Kombination mit der Behauptung, dass Menschen einen 5G-Sendemast in Brand gesteckt haben sollen.
Das in den aktuell kursierenden Beiträgen erwähnte Militärdokument wird derweil nicht näher thematisiert. Online und in seriösen Medien lassen sich dazu keine Informationen finden. Unklar ist deshalb, welche «wahren Auswirkungen» des 5G-Standards gemeint sind. Dass die Nachfolgegeneration von 4G/LTE schon seit Jahren auch in Indien Sorgen auslöst, belegt etwa eine öffentliche Klarstellung der indischen Regierung aus dem Jahr 2021, der zufolge 5G-Netztests nicht Covid-19 verursachen können.
Rund um den Mobilfunkstandard 5G werden im Netz immer wieder falsche Informationen verbreitet, wie dpa-Faktenchecks (hier und hier) zeigen. Nach heutigem Forschungsstand hat der Mobilfunkstandard 5G keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt: «Innerhalb der gültigen Grenzwerte gibt es keine bestätigten Belege für eine schädigende Wirkung.»
(Stand: 25.6.2026)
