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Cola mit Aspartam wird in der EU weiterhin verkauft

Aspartam ist ein zuckerfreies Süßungsmittel, das unter anderem in Diätgetränken, Kaugummi, Eiscreme, sowie Zahnpasta und Hustenbonbons verwendet wird. Nun wird online behauptet, dass «Aspertan als hoch Krebs errägend eingestuft wurde von der Eu» (Schreibweise im Original) und Cola in der EU deswegen verboten werden soll. Könnte dann auch Zahnpasta bald verboten werden?

Bewertung

In der EU ist Coca-Cola weiterhin erhältlich. Aspartam ist von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit derzeit ohne Einschränkungen für den Verzehr zugelassen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Süßungsmittel zwar als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft. Der Konsum von normalen Mengen gilt laut WHO aber weiterhin als unbedenklich.

Fakten

Aspartam ist in Coca-Cola Light und Zero zu finden, andere Produkte werden mit Zucker gesüßt. Als Aspartam-Richtlinie wird von der WHO eine akzeptable Tagesdosis von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht genannt. Bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der gleiche Richtwert zu finden. Zu einem geplanten Verbot findet man hingegen nichts.

Eine 70 Kilogramm schwere Person sollte demnach maximal 2800 Milligramm Aspartam pro Tag zu sich nehmen. Laut einer Rechnung der WHO sind in einer Dose eines Diät-Erfrischungsgetränk 200 bis 300 mg Aspartam enthalten. Eine 70 Kilogramm schwere Person müsste also mindestens neun Dosen zu sich nehmen, um die akzeptable Tagesdosis zu überschreiten.

Nach der genauen Menge von Aspartam in ihren Getränken gefragt, verwies Coca-Cola Deutschland gegenüber der dpa schriftlich auf das Rezepturgeheimnis. Coca-Cola Schweiz hingegen hat den Anteil des Süßungsmittels online veröffentlicht. Demnach sind in Coca-Cola Zero Zucker und Coca-Cola light pro Liter etwa 130 Milligramm Aspartam enthalten. Das bedeutet, eine 70 Kilogramm schwere Person hätte nach rund 21 Litern die täglich empfohlene Menge von Aspartam erreicht. Ein eher unwahrscheinliches Szenario.

Aspartam wurde von der WHO als möglicherweise krebserregend eingestuft. Auf der Skala der internationalen Agentur für Krebsforschung wird es in die Kategorie 2B eingeordnet. Kategorie 2A benennt Substanzen, die wahrscheinlich krebserregend für Menschen sind, und die in Gruppe 1 kategorisierten Stoffe sind nachweislich krebserregend.

Die EU hat Aspartam hingegen nicht als möglicherweise krebserregend eingestuft. Dieser Teil der Behauptung stimmt also auch nicht. «Der Süßstoff und seine Abbauprodukte sind seit vielen Jahren nach gründlichen Sicherheitsbewertungen für den menschlichen Verzehr zugelassen», schreibt die EFSA. Aspartam wird seit den 1980er Jahren eingesetzt.

Allerdings bewertet die EFSA derzeit die Sicherheit von «zwei verwandten Lebensmittelzusatzstoffen» neu. Dabei handelt es sich um Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) und Neotam (E 961). Ein Ergebnis gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels noch nicht.

(Stand: 30.11.2023)

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Wirtschaft, Verbraucher, Gesundheit

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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