Bewertung
Falsch. Es ist frei erfunden, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den Ukraine-Hilfen im Haushalt 2026 beschäftigt hat. Es gibt keine solche Entscheidung.
Fakten
Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2026 am 28. November 2025 beschlossen. Auch den Bundesrat passierte der Haushalt im Dezember. Damit steht ein rechtmäßig parlamentarisch verabschiedeter Plan der Einnahmen und Ausgaben für 2026, der auch die 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine enthält.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich seitdem nicht mit dem Bundeshaushalt 2026 beschäftigt, wie ein Blick in die veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts zeigt. Es gibt auch keine Hinweise auf eine aktuelle Klage der AfD-Chefin Alice Weidel und ihrer Partei gegen den Haushalt.
Die Facebook-Seite und die Webseite, die die Falschbehauptungen verbreiten, weisen keine Anzeichen einer glaubwürdigen Nachrichtenquelle auf. Sie wirken unseriös und scheinen mit dramatischen Erzählungen locken zu wollen. Der Meta-Werbebibliothek zufolge wird die Facebook-Seite «Welle der Nachrichten» aus Vietnam betrieben. Der angegebene Link «diewelledernachrichten.com» führt ins Leere und nicht zu einer seriösen Nachrichtenseite.
Vorsicht vor unseriösen Webseiten
Die Webseite «newslitetoday247.com», auf der die Falschbehauptung auch steht, ist ein einfacher Blog. Er nennt sich abweichend von der Webseiten-Adresse «2nd Times Recent news» nennt, hat kein Impressum und führt auch sonst nicht auf, wer für die Seite verantwortlich sein soll.
Korrekt ist an der Falschbehauptung einzig eine Zahl: 11,5 Milliarden Euro ist die Summe, die Deutschland der Ukraine im Jahr 2026 für Militärhilfe zur Verfügung stellen will. Das Geld soll für Artillerie, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge und andere Ausrüstung verwendet werden.
Schon die Bezeichnung «Ukraine-Fonds» für dieses Geld ist allerdings falsch und wird nicht verwendet. Die Summe ist im Bundeshaushalt eingeplant, allerdings in jenem Teil, der wie auch andere Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen ist. Dafür gibt es eine geltende Gesetzesgrundlage.
(Stand: 27.1.2025)
