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Entwurf für WHO-Pandemievertrag garantiert ausdrücklich die Menschenrechte

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will künftig besser auf Pandemien vorbereitet sein und arbeitet dazu an einem Schriftstück. In einem Flyer, der in den sozialen Medien geteilt wird, werden diverse Ängste rund um diesen sogenannten Pandemievertrag geschürt. Insbesondere wird vor Einschränkungen der Menschenrechte und vor Einbussen der Souveränität der Schweiz gewarnt. Was steckt hinter dem Pandemievertrag und was würde er für die Schweiz bedeuten?

Bewertung

Die Behauptungen im Flyer sind unbegründet. Im aktuellen Vorschlag des Pandemievertrags zeigt sich, dass sowohl den Menschenrechten als auch der Souveränität von unterzeichnenden Staaten eine zentrale Rolle eingeräumt wird. Die WHO könnte der Schweiz keine Massnahmen aufzwingen.

Fakten

Aufgrund der Erfahrungen der Corona-Pandemie haben sich die 194 Mitgliedstaaten der WHO 2021 entschlossen, ein globales Instrument zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion auszuhandeln. Dieses Vorhaben wird auch von der Schweiz unterstützt und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vertritt die Schweiz in diesem Prozess.

Ziel des sogenannten Pandemievertrages ist es, die Erkennung, Vorsorge und Reaktion auf Pandemien zu verbessern. Ob das Abkommen schlussendlich die Form eines Vertrags haben wird, ist noch unklar, bisweilen ist von einem internationalen Instrument die Rede. Der aktuelle Vorschlag des Pandemievertrags ist seit dem 30. Oktober 2023 öffentlich zugänglich.

Im Flyer wird ein Bild der WHO gezeichnet als eine Organisation, die umfassend über Staaten bestimmen könne und zentrale Menschenrechte missachte, zumindest wenn der Pandemievertrag zustande kommt. Konkret steht im Flyer geschrieben, dass Grund- und Menschenrechte nun nicht mehr Teil der Verträge seien und dass die Presse- und Meinungsfreiheit ausser Kraft gesetzt werden könnten.

Zudem soll der Pandemievertrag angeblich die Schweizer Verfassung und Gesetze aushebeln, also die Schweizer Souveränität einschränken. Belege dafür werden keine genannt. Ein Blick in den Vorschlag des Pandemievertrags vom 30. Oktober zeigt ein ganz anderes Bild.

Sowohl die Souveränität der Mitgliedstaaten als auch die Menschenrechte werden darin explizit genannt. Unter den Grundprinzipien (Art. 3) wird als erster Punkt die Wahrung der Menschenrechte aufgeführt: «Die Implementierung dieses Abkommens erfolgt unter voller Achtung der Menschenwürde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen.» In der Präambel der aktuellen Version des Pandemievertrags wird zudem an die Verfassung der WHO erinnert, in der ein möglichst hoher Gesundheitsstandard als eines der Menschenrechte benannt wird.

Als zweites Grundprinzip wird unter Art. 3 die Souveränität aufgeführt: «Die Staaten haben in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik Gesetze zu erlassen und umzusetzen.»

Befürchtungen in Zusammenhang mit dem Pandemievertrag der WHO wurden auch bereits im Parlament geäussert. Die Souveränität der Schweiz in Anbetracht des Pandemievertrages steht im Zentrum einer Interpellation von Franz Grüter, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass die WHO ihren Mitgliedstaaten keine Massnahmen aufzwingen kann. Gemäss Art. 22 der WHO-Verfassung haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Vorbehalte gegenüber Regelungen anzubringen oder diese abzulehnen. Somit könnten laut Bundesrat auch Massnahmen abgelehnt werden.

Der Vorschlag des Pandemievertrags wurde von dem zwischenstaatlichen Verhandlungsgremium der WHO (Intergovernmental Negotiating Body INB) ausgearbeitet. Aktuell wird der Vorschlag am siebten Treffen des INB zum Pandemievertrag behandelt. Zu den Eröffnungs- und Schlussplenarsitzung sind neben den WHO-Mitgliedstaaten auch Beobachter, relevante Stakeholder sowie weitere Akteure zugelassen.

Im Dezember 2023 soll über den Vorschlag abgestimmt werden. Bei einer Annahme wird der Text die Grundlage für die weiteren Verhandlungen bilden. Erst nach Abschluss der Verhandlungen wird die Schweiz entscheiden, ob sie dem Abkommen beitreten wird. Geplant ist, dass die finale Version 2024 vorliegen soll. Rund um den Pandemievertrag kursieren immer wieder Falschbehauptungen, die auch bereits Faktenchecks unterzogen wurden.

(Stand: 9.11.2023)

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Politik, Corona, Gesundheit

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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