Die deutsche Regierung unterstützt Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine mit Mitteln vor Ort. Anders als Beiträge in sozialen Netzwerken behaupten, stimmt es nicht, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland Begrüßungsgeld in der Höhe von 500 Euro erhalten, das sie angeblich bei der Caritas abholen können. Ein Sprecher des Innenministeriums dementierte die Behauptung gegenüber AFP. Auch eine Caritas-Sprecherin wies die Behauptung zurück.
In einem auf TikTok hundertfach geteilten Videos heißt es fälschlich, Ukrainerinnen und Ukrainer könnten sich an Caritas-Standorten in Deutschland Geld abholen.
Die Behauptung: „Ab sofort bekommen unsere geflüchteten Freunde aus der Ukraine 500 Euro Begrüßungsgeld bei jeder Caritas-Stelle in Deutschland. Der Bundestag hat dem Antrag im Eilverfahren zugestimmt. Finanziert wird dies aus deutschen Steuergeldern. Ihre grüne Bundesregierung“, behauptet eine Frauenstimme im Video.
Die Behauptung reiht sich in eine Serie von falschen Behauptungen über Geflüchtete aus der Ukraine ein. Seit der russischen Invasion der Ukraine vor rund einem Jahr kursieren zahlreiche solcher Behauptungen. AFP stellte beispielsweise bereits richtig, dass Ukrainerinnen und Ukrainer bei Renten in Deutschland keine Sonderbehandlung erhalten. Auch andere falsche Behauptungen, die ukrainische Flüchtlinge als gewalttätig darstellen, kursieren immer wieder. Faktenchecks zum Thema Ukraine sammelt AFP hier.
Ursprünglich als Satire verbreitet
Die TikTok-Videos verwenden eine Tonspur, einen sogenannten Sound, aus einem anderen Video. Der User „fettbaer_man“, der sich in seinem Profil als „Satiriker“ beschreibt, hat sie ursprünglich in einem Video vom November 2022 verwendet. Darin kommt dieselbe Behauptung vor.
Aufgenommen wurde das Originalvideo vor einer Caritas-Stelle auf der spanischen Insel Mallorca, wie die Faktencheckorganisation „Correctiv“ in einem Faktencheck herausfand. Das Video von „fettbaer_man“ ist schwer erkennbar allerdings mit einem Satirehinweis versehen. Der 17. Hashtags des Videos lautet „Satire“. Diese Methode nutze der User bereits für andere Videos mit ähnlichen Falschbehauptungen.
Kein Begrüßungsgeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Behauptung im Video ist allerdings falsch. Die Website des Bundestages, der das Begrüßungsgeld angeblich in einem Eilverfahren beschlossen haben soll, zeigt keine solche Entscheidung. Auch eine Stichwortsuche führte zu keinen passenden Berichten deutscher Medien.
AFP hat beim dafür zuständigen Bundesministerium des Innern und für Heimat nachgefragt. Ein Sprecher schrieb am 18. Januar 2023 an AFP: „Aus der Ukraine Geflüchteten wird von der Bundesregierung kein Begrüßungsgeld gezahlt.“ Bei der Behauptung handle es sich um „eine bewusste Falschinformation, die seitens der Bundesregierung nicht bestätigt wird.“ Außerdem sei eine solche Maßnahme auch nicht geplant: „Es gibt auch keine entsprechenden Pläne dazu für die Zukunft.“
Auch die angeblich an der Verteilung beteiligte Hilfsorganisation Caritas wies die Behauptung zurück. Caritas-Sprecherin Anja Stoiser schrieb am 16. Januar 2023, „dass die Caritas kein Begrüßungsgeld bezahlt oder anbietet.“ Auch Ukrainerinnen und Ukrainer würden dazu nicht nachfragen.
Hilfsleistungen für die Ukraine
Eine Auflistung deutscher Unterstützungsleistungen für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine zeigt allerdings, dass von der Invasion der Ukraine im Februar 2022 bis zum Dezember 2022 rund 12,5 Milliarden ausgegeben wurden.
Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten in Deutschland seit Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung, also Leistungen ähnlich der Sozialhilfe die auch Deutsche erhalten.
Deutschland unterstützt die Ukraine zudem militärisch. Begrüßungsgeld in Höhe von 500 Euro wurde allerdings von der deutschen Regierung nicht beschlossen.
Fazit: Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können sich an Caritas-Stellen in Deutschland keine 500 Euro Begrüßungsgeld abholen. Eine Caritas-Sprecherin bestätigte das. Ein Sprecher des Innenministeriums bezeichnete die Behauptung als „bewusste Falschinformation“. Auch auf der Website des Bundestages findet sich kein Hinweis auf eine solche Entscheidung.