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Es gibt keine Beweise dafür, dass Anthony Fauci in Louisiana wegen irgendeines Verbrechens angeklagt worden ist. Anwälte haben bei der Staatsanwaltschaft lediglich strafrechtliche Empfehlungen eingereicht.
Fakten
Der bei Facebook verbreitete Screenshot stammt von einem Telegram-Beitrag, der auch als Artikel online abrufbar ist. Dieser wiederum beruht auf einem englischsprachigen Text von einer Internetseite, die schon reihenweise Falschbehauptungen veröffentlichte.
Auch die US-Zeitung «USA Today» berichtete über Fauci: Zwei Anwaltskanzleien aus Louisiana hätten in einer Pressemitteilung erklärt, bei den Bezirksstaatsanwälten in Louisiana einen Antrag gestellt zu haben, um eine strafrechtliche Untersuchung gegen Fauci wegen verschiedener angeblicher Verbrechen einzuleiten, darunter Terrorismus und Mord. Es gebe jedoch bisher kein offizielles Verfahren gegen Fauci, er stehe aktuell auch nicht vor Gericht.
Demnach ist die Aussage falsch, er sei im Bundesstaat Louisiana angeklagt worden. Die Kanzleien haben lediglich Anträge gestellt auf Anklage. Diese haben sie an neun Bezirksstaatsanwälte in Louisiana geschickt in der Hoffnung, dass diese anschließend Generalstaatsanwältin Liz Murrill dazu bewegen, eine Untersuchung gegen Fauci und andere Beamte einzuleiten.
Genauer erklären die Anwälte, sie hätten «criminal referrals», also strafrechtliche Empfehlungen eingereicht. Eine strafrechtliche Verweisung oder Empfehlung ist eine Mitteilung an eine Strafverfolgungsbehörde, in der eine strafrechtliche Ermittlung oder Verfolgung einer oder mehrerer Personen wegen Straftaten empfohlen wird, die in die Zuständigkeit dieser Behörde fallen. Es handelt sich hierbei also nur um eine Empfehlung, keine Anklage. Die Anfrage der Anwaltskanzleien hat somit kein rechtliches Gewicht. Auch in dem Text, auf den die Falschbehauptung zurückgeht, schreibt in der Überschrift von «Criminal Referrals».
«Jeder oder jede Gruppe kann sich an die örtliche Polizei, die Staatspolizei, Sheriffs, Bezirksstaatsanwälte und/oder den Generalstaatsanwalt wenden … und Fakten und Beweise melden, von denen sie glauben, dass sie kriminelle Aktivitäten darstellen», sagte der in Louisiana ansässige Strafrechtsanwalt Jim Boren «USA Today.
Auch in der Pressemitteilung der Anwaltskanzleien heißt es: «In den Anträgen der Anwälte Rodriguez, Miller und Tarpley werden die Bezirksstaatsanwälte aufgefordert, strafrechtliche Empfehlungen an Generalstaatsanwältin Liz Murrill zur Untersuchung und Anklageerhebung vorzunehmen.» Sie fordern also die Bezirksstaatsanwälte auf, eine solche Empfehlung abzugeben. Die Bezirksstaatsanwälte und die Generalstaatsanwältin können auf das Ersuchen der Firmen reagieren, sind aber nicht dazu verpflichtet.
(Stand: 9.7.2024)