Bewertung
Bei der Eurogendfor handelt es sich um eine zwischenstaatliche Organisation europäischer Länder und nicht um eine EU-Institution. Sie ist nur außerhalb der EU aktiv. Die Gründungsverträge der Einheit sind öffentlich einsehbar. Für einen Einsatz muss sich die EGF an die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Mandates halten.
Fakten
Die Europäische Gendarmerietruppe ist eine multinationale Gendarmerie-Einheit, die sich nach eigenen Angaben an der Stabilisierung von Krisen- und Konfliktzonen außerhalb der EU beteiligt. Mitglieder sind Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien und Spanien. Litauen ist ein Partnerstaat und die Türkei hat einen Beobachterstatus inne. Das geht aus der Webseite der Eurogendfor hervor.
Die EU-Kommission teilte mehrmals mit, dass die Eurogendfor keine EU-Institution sei und nicht befugt sei, auf dem Boden der Mitgliedsstaaten einzugreifen (hier, hier, hier, hier). Der Einsatz ausländischer Polizisten im eigenen Land liegt demnach im Zuständigkeitsbereich nationaler Behörden.
Auch die Organisation selbst schreibt in einem Tweet von 2019, nur außerhalb der Grenzen der EU im Einsatz zu sein. Bisher war sie nach Angaben auf der Webseite in Afghanistan, Bosnien & Herzegowina, Zentralafrika, Haiti, Libyen, Mali, Tunesien und der Ukraine im Einsatz.
Gegründet wurde die EGF im Jahr 2007. Öffentlich einsehbar sind sowohl die Absichtserklärung von 2004 als auch der eigentliche Vertrag. Von einer heimlichen Einführung – wie im Facebook-Posting behauptet – kann also keine Rede sein.
Bewerben können sich alle EU-Länder, deren Polizei einen militärischen Status hat. In Deutschland sind Polizei und Militär strikt getrennt.
Für einen Einsatz ist ein Mandat erforderlich – etwa von der EU, der UNO oder der NATO. «Das Mandat wird sich stets auf eine klare Rechtsgrundlage stützen, die auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats oder aus politischen Leitlinien der EU oder anderer IOs (Anm. „International Organizations“) basiert», heißt es auf der EGF-Webseite. Geführt wird Eurogendfor vom sogenannten Hochrangigen Interministeriellen Komitee («High Level Interdepartmental Committee» oder CIMIN).
(Stand: 8.8.2023)