Wissenschaft und Behörden sehen keine Bedenken
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft genetisch veränderte Lebensmittel als unbedenklich ein. Auf der Webseite heißt es: «Die derzeit auf dem internationalen Markt erhältlichen gentechnisch veränderten Lebensmittel haben die Sicherheitsbewertungen bestanden und stellen wahrscheinlich keine Risiken für die menschliche Gesundheit dar.» Es seien zudem «keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch den Verzehr solcher Lebensmittel durch die allgemeine Bevölkerung in den Ländern, in denen sie zugelassen sind» nachgewiesen.
Die US-amerikanische «National Academies of Sciences, Engineering and Medicine» fand keine Beweise dafür, dass Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Nutzpflanzen weniger sicher sind als Lebensmittel aus nicht gentechnisch veränderten Nutzpflanzen. Auch die US-Gesundheitsbehörde FDA bewertet biotechnologisch hergestellte Lebensmittel als sicher und als keine Gefahr für die Gesundheit. Sie seien, so die Behörde, nicht ungesünder, als konventionell hergestellte Lebensmittel
Mehrere Studien konnten ebenfalls keine Belege dafür finden, dass genetisch veränderte Lebensmittel das Erbgut des Menschen verändern. Auch das Unternehmen Unilever, das die gezeigte Mayonnaise herstellt, versichert, dass die verkauften Lebensmittel sicher sind und regelmäßigen Kontrollen unterliegen.
Anbau genetisch veränderter Lebensmittel in Deutschland verboten
Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Deutschland verboten, während der Verkauf einiger gentechnisch veränderter Lebensmittel erlaubt ist. Diese müssen gesondert gekennzeichnet werden, wobei es dafür Ausnahmen gibt. Beispielsweise bei Produkten von Tieren, die mit Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob die jeweilige gentechnische Veränderung im Endprodukt analytisch nachweisbar ist.
Grundsätzlich werden genetisch veränderte Lebensmittel durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft, bevor eine Zulassung erteilt wird. Danach wird in der Regel eine zehnjährige Lizenz für den EU-Markt erteilt. Nach Ablauf dieser Lizenz muss das Produkt neu durch die Behörde bewertet werden.
(Stand: 25.1.2023)