Bewertung
Für diese Behauptung fehlen Quellen, die erklären, wie es zu den 30.000 Euro an staatlicher Unterstützung kommen soll. In Deutschland ist eine Bedarfsgemeinschaft aus einem Mann mit vier Ehefrauen rechtlich nicht zulässig. Auch auf mehrere Bedarfsgemeinschaften verteilt, könnten fünf Erwachsene und 23 Kinder pro Monat nicht gemeinsam 30.000 Euro erhalten.
Fakten
Der Artikel kursiert seit Jahren in verschiedenen Varianten im Internet. Die aktuell verbreitete Version stammt aus dem «Wetzlar-Kurier» vom November 2016.
Die Behauptung, die syrische Großfamilie erhalte rund 30.000 Euro im Monat, stammt von einer Webseite des «Deutschen Arbeitgeber Verbands». Dieser Verband lässt sich nicht in der Mitgliederliste der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverände (BDA) finden und auf eine Nachfrage von der Faktencheckorganisation Mimikama aus dem Jahr 2016, erklärte die BDA keine Verbindung zu diesem Verband zu haben. Eine nachvollziehbare Berechnung der genannten Summe wird nicht angegeben.
Um auf 30.000 Euro für 28 Personen (fünf Erwachsene, 23 Kinder) zu kommen, müsste jede Person durchschnittlich über 1.070 Euro im Monat erhalten. Selbst bei unrealistischen Annahmen – etwa dass alle Kinder volljährig wären und den höchsten Regelsatz von 324 Euro (Stand 2016 für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) plus anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung bekämen – ist dieser Betrag nicht erreichbar.
Geht man davon aus, dass die Kinder minderjährig sind, erhalten sie zusätzlich Kindergeld (2016: 190 Euro für das erste und zweite Kind, 196 Euro für das dritte, ab dem vierten 221 Euro). Gleichzeitig fällt aber der Regelsatz für Kinder deutlich niedriger aus (0 bis 5 Jahre: 237 Euro, 6 bis 13 Jahre: 270 Euro, 14 bis 17 Jahre: 306 Euro).
Auch unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende – dieser beträgt bei fünf Kindern 60 Prozent des Regelbedarfs (für 2016 entsprechend 646,40 Euro plus Unterkunft und Heizung) – lässt sich der angenommene Durchschnittswert nicht im Ansatz erreichen.
In einem Faktencheck von Correctiv aus dem Jahr 2019 teilte die Bundesagentur für Arbeit mit, sie habe den Fall 2017 berechnet: Selbst bei maximaler Ausschöpfung aller möglichen Leistungen kam sie auf etwas über 10.000 Euro – für 28 Personen in vier getrennten Haushalten.
Der Fall wurde bereits mehrfach journalistisch aufgearbeitet – unter anderem von der Deutschen Presse-Agentur (2019) sowie den Faktencheck-Portalen correctiv.org (2017, 2019, 2023) und mimikama.at (2016, 2024).
(Stand: 30.6.2025)