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Kettenbrief im Netz erfindet Skandal über Rentenversicherung

Die Sorge um die eigene Rente ist in Deutschland weit verbreitet, nicht zuletzt wegen der demografischen Entwicklung und anhaltender Reformdebatten. In dieses Klima der Verunsicherung fällt derzeit ein kettenbriefartiger Beitrag in sozialen Netzwerken, der einen Skandal bei der gesetzlichen Rentenversicherung unterstellt. Eine der Behauptungen: Überschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung seien nicht für Rentenzahlungen verwendet, sondern in Klima- und Transformationsfonds umgeleitet worden. Doch eine Recherche klärt auf.

Bewertung

Falsch. Zentrale Behauptungen aus dem Kettenbrief lassen sich nicht belegen.

Fakten

Der Kettenbrief enthält mehrere Aussagen, die einen angeblichen Renten-Skandal unterstellen. Das dpa-Faktencheck-Team hat fünf Behauptungen genauer unter die Lupe genommen:

Behauptung 1: «Überschüsse fließen in grüne Transformation»

Bereits die Zuständigkeit für Rentenzahlungen in Deutschland wird im Beitrag falsch dargestellt: Nicht das Bundesministerium der Finanzen, sondern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verantwortet die gesetzliche Rentenversicherung.

Dieses weist die Vorwürfe auf Anfrage des dpa-Faktenchecks im Februar 2026 ausdrücklich zurück: «Sämtliche Behauptungen treffen nicht zu». Sollten in einem Kalenderjahr Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung auseinanderfallen, wirke sich dies ausschließlich auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage aus. Diese dient dem Ausgleich kurzfristiger Schwankungen.

Für andere Zwecke stehen nach BMAS-Angaben Mittel der Rentenversicherung nicht zur Verfügung. Eine Übertragung von Geldern an Energie-, Klima- oder Transformationsfonds ist demnach nicht möglich.

Auch der in dem Netzbeitrag genannte Überschuss von 8,2 Milliarden Euro, die angeblich für eine «grüne Transformation» zweckentfremdet worden sein soll, ist nicht belegt.

Die Herbstschätzung 2025 der Deutschen Rentenversicherung vom November 2025 enthält ein geschätztes Rechnungsergebnis für die allgemeine Rentenversicherung. Demnach standen 2025 Einnahmen von rund 417,3 Milliarden Euro (inklusive Bundeszuschüsse) Ausgaben von etwa 421,3 Milliarden Euro gegenüber. Statt eines Überschusses weist die Schätzung also ein Defizit aus.

Behauptung 2: Quellen für Thesen sind «SZ» und interne Dokumente

In dem Kettenbrief werden mehrere Quellen angeführt, die den vermeintlichen Renten-Skandal belegen sollen. Einen angeblich im Januar 2026 veröffentlichten Artikel in der «Süddeutschen Zeitung» («SZ») mit der Wortfolge «Rentenerhöhung bleibt hinter Inflation zurück» gibt es nicht. Auch über die behaupteten «geleakten» Haushaltsdokumente haben bisher keine seriösen Medien berichtet.

Behauptung 3: Rentenerhöhung 2,1 Prozent vs. Inflation 3,4 Prozent

«Wer ab diesem Jahr in Rente geht, verliert Geld», heißt es im Post. Bei einer Rentenerhöhung von 2,1 Prozent und einer Inflationsrate von 3,4 Prozent liege Kaufkraftverlust bei -1,3 Prozent. Eine Quelle für diese Werte wird nicht angegeben – und sie entsprechen auch nicht den bereits bekannten Angaben.

Die Höhe der Rentenanpassung für 2026 stehe derzeit noch nicht fest, heißt es in der Antwort vom BMAS. Sie werde erst im März ermittelt, wenn alle erforderlichen Daten vorlägen.

In einem Artikel unter anderem in der «SZ» vom 11. November 2025 (kostenpflichtig) über die Rentenanpassung 2026 heißt es: «Die Senioren dürfen im kommenden Juli mit einer Rentenerhöhung von 3,7 Prozent rechnen.» Seinerzeit bestätigte der Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, bis dahin inoffizielle Zahlen von Ende Oktober, über die auch dpa berichtete.

«Sollte die Inflationsrate kommendes Jahr wie erwartet bei 2,1 Prozent liegen, so hätten die Ruheständler auch nach Abzug von Preissteigerungen spürbar mehr Geld zur Verfügung», heißt es weiter von der «SZ».

Behauptung 4: Weidel und Chrupalla schießen gegen angebliche Reform

Zudem ist von einer angeblichen Reform die Rede, die als «stille Rentenreform» ohne öffentliche Debatte und ohne parlamentarisches Verfahren Ende 2025 beschlossen worden sein soll. Auch für diese Darstellung gibt es keinerlei Belege. Weder seriöse Medien noch offizielle Dokumente bestätigen eine solche Geheimreform.

Für entsprechende Reaktionen von Alice Weidel und Tino Chrupalla, die auf X verbreitet worden sein sollen, gibt ebenfalls keine Belege.

Der Bundestag beschloss tatsächlich im Dezember 2025 nach langen und hitzigen Diskussionen ein Rentenpaket der Bundesregierung – das aber ganz öffentlich und transparent.

Behauptung 5: «Rentenerhöhung unter Inflationsrate»

Weiter wird behauptet, Rentenberater warnten wegen erwarteter Preissteigerungen vor einem Kaufkraftverlust der Renten von acht bis zwölf Prozent bis zum Jahr 2030. Konkrete Studien, Berechnungen oder namentlich genannte Experten werden dafür jedoch nicht angeführt.

Das dpa-Faktencheck-Team hat daher beim Bundesverband der Rentenberater angefragt. Dieser widerspricht in seiner Antwort dieser Darstellung deutlich. Im Februar 2026 teilt der Verband mit, ihm seien keine seriösen Studien bekannt, die einen solchen pauschalen Kaufkraftverlust prognostizierten. Die genannte Behauptung sei nach seiner Einschätzung nicht plausibel.

(Stand: 9.2.2026)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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