Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 können fast 65 Millionen Menschen in Deutschland wählen – auch Blinde. Damit sie eigenständig wählen können, haben alle Stimmzettel für eine Wahl ein Loch oder eine abgeschnittene Ecke. Online wird fälschlich behauptet, dadurch sei die Stimmabgabe ungültig. Tatsächlich hilft das jedoch beim Kreuze setzen mit einer speziellen Schablone. Ungültig werden Wahlzettel auf andere Weise.
„So Leute, ich habe wohlweislich Briefwahl beantragt und gestern die Unterlagen bekommen!! Wie Ihr seht, gelocht, von vorneherein, ungültig!!“, heißt es in einem Bild, das Anfang Mai 2024 auf Facebook geteilt wurde. Darunter ist ein Stimmzettel mit einem Loch in der oberen rechten Ecke zu sehen. „Bitte keine Briefwahl.. Betrug steht von Anfang an fest“, schreibt die Nutzerin in ihrem Beitrag dazu. Auch auf Telegram wird das Bild geteilt.
Der Stimmzettel im Post stammt von der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021, genauer aus dem Wahlkreis 46 Freiburg I, wie aus der Kopfzeile des Dokuments im Foto hervorgeht. Ein Loch in der oberen rechten Ecke der Briefwahlunterlagen bedeutet jedoch nicht, dass der Stimmzettel ungültig ist. Alle Wahlzettel sind oben rechts abgeschnitten oder gelocht. Das dient Blinden und sehbehinderten Menschen zur Orientierung, damit sie mithilfe einer Stimmzettelschablone eigenständig wählen können.
Wahlordnungen schreiben Stimmzettel-Gestaltung vor
Die Gestaltung der Unterlagen ist durch die Bundeswahlordnung geregelt. Dort wird in Paragraph 45 Absatz 2 festgelegt (hier archiviert): „Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten.“ Entsprechende Muster würden Blindenvereinen zur Verfügung gestellt, damit sie Stimmzettelschablonen herstellen könnten. Die gleiche Vorgabe findet sich für die anstehende EU-Wahl am 9. Juni 2024 in der Europawahlordnung (hier archiviert).
Das galt auch für den Wahlzettel zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021, der in den Fotos der Beiträge zu sehen ist. Die Landeswahlordnung (hier archiviert) enthält die gleiche Regelung wie die entsprechenden Wahlordnungen auf Bundes- und Europawahlebene.
Eine abgeschnittene oder gelochte Ecke haben somit alle ausgegebenen Stimmzettel, erklärte eine Sprecherin der Bundeswahlleiterin in einer E-Mail vom 14. Mai 2024 gegenüber AFP. „So ist ein ausgefüllter Stimmzettel einer sehbehinderten Person nicht von dem einer anderen Person zu unterscheiden.“ Die Bundeswahlleiterin ist in Deutschland für die Europawahl zuständig.
Verband gibt Stimmzettelschablonen aus
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist damit beauftragt, „blinden und sehbehinderten Menschen, die in Deutschland wahlberechtigt sind, die barrierefreie Teilnahme“ an der Europawahl zu ermöglichen, erklärt der Verband online. Daher können Wahlberechtigte Stimmzettelschablonen bei ihren Landesverbänden beantragen. Das gilt laut Sprecherin der Bundeswahlleiterin „unabhängig davon, ob per Briefwahl oder Urnenwahl abgestimmt wird“. Auch die vor der Wahl versendeten Benachrichtigungen enthalten einen Hinweis darauf.
Durch die abgeschnittene oder gelochte Ecke wird ein Stimmzettel also nicht ungültig, wie online fälschlich behauptet wird. Wird per Brief gewählt, muss der Stimmzettel zusammen mit dem Wahlschein der Anleitung entsprechend in die Umschläge gelegt und verschlossen werden. „Briefwahlunterlagen sind dann gültig, wenn diese ordnungsgemäß ausgefüllt wurden“, erklärte die Sprecherin der Bundeswahlleiterin. Auch der fristgerechte Eingang im Wahlbüro ist laut Paragraph 39 des Bundeswahlgesetzes entscheidend.
Für alle Wählende gilt: „Bei der Europawahl müssen die Stimmzettel mit einer Stimme versehen werden, der Wille der Wählerin oder des Wählers muss eindeutig erkennbar sein“, erklärte die Sprecherin weiter. Ob der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist oder der Wahlzettel neben dem Kreuz unzulässige Kennzeichnungen enthält, müsse der Wahlvorstand im Einzelfall beurteilen. „Dieser entscheidet auch über Stimmzettel, bei denen eine zusätzliche Lochung vorgenommen oder eine zusätzliche Ecke abgeschnitten/abgerissen wurde.“ Sobald Abschnitte des Aufdrucks fehlten, sei ein Wahlzettel in jedem Fall ungültig.
Verfassungsfeindliche Zeichen sowie Symbole, die politische Weltanschauungen ausdrücken, aber auch handschriftliche Anmerkungen und Smileys machen eine Stimmabgabe ebenfalls ungültig, weil sie nicht neutral sind oder den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lassen, erklärt die Bundeswahlleiterin online.
Die Europawahl findet in allen 27 EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 statt, in Deutschland sind die Wahllokale nur am Sonntag, 9. Juni 2024, geöffnet. Insgesamt werden 720 Abgeordnete auf fünf Jahre in das Europäische Parlament von rund 400 Millionen Wahlberechtigten gewählt. Laut der Europäischen Blindenunion leben über 30 Millionen Blinde und sehbehinderte Menschen in Europa.
Weitere Faktenchecks rund um die Europawahl sammelt AFP hier.
Fazit: Die abgeschnittene rechte obere Ecke oder ein Loch im Stimmzettel hilft sehbeeinträchtigten Menschen, eigenständig mit einer Stimmzettelschablone an einer Wahl wie der Europawahl teilzunehmen. Maßgebend für die Gültigkeit einer Stimme ist, dass der Wählerwille erkennbar ist. Bestimmte Symbole oder handschriftliche Zusätze können einen Stimmzettel ungültig machen.