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Merz-Pläne zur Nachtruhe laut CDU «frei erfunden»

Immer wieder äußert Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Deutschland wieder in die Spur bringen zu wollen. Gehört dazu neben einer Ankurbelung der Wirtschaft auch eine bundesweite Anpassung der nächtlichen Ruhezeiten? In sozialen Netzwerken wird neuerdings behauptet, Merz wolle die Nachtruhe ab 2026 auf 21 Uhr vorverlegen. Kann das sein?

Bewertung

Nein, die CDU weist das angebliche Vorhaben als «frei erfunden» zurück. In Deutschland ist die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgelegt.

Fakten

Seitdem Friedrich Merz Bundeskanzler ist, werden ihm vermehrt falsche Aussagen zugeschrieben – zuletzt etwa zum deutschen Rentensystem im Bezug auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Neuerdings soll Merz mit abendlichem Lärm in Deutschland Schluss machen wollen, heißt es im Netz. Dazu soll die Nachtruhe ab 2026 bereits um 21 Uhr beginnen. «Auch diese Behauptung ist frei erfunden», antwortet sein Sprecher Armin Peter auf Anfrage der Deutschen-Presse Agentur (dpa).

Bei einer aktuellen Google-Suche finden sich zu den vermeintlichen Nachtruhe-Plänen keine seriösen Quellen. Auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD lässt sich ein solches Vorhaben nicht finden. Die Begriffe «Nachtruhe», «Ruhezeiten» und «21 Uhr» tauchen darin nicht auf.

Was gilt als Nachtruhe und wann liegt eine Störung vor?

In Deutschland wird Nachtzeit durch die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in einem Zeitraum von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh klar definiert. Diese Regelung gilt im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bei gewerblichen Anlagen, öffentlichen Veranstaltungen oder dem allgemeinen Umgebungslärm. Während dieser Zeit sind die Immissionsrichtwerte zum Schutz der Nachtruhe deutlich strenger.

Die meisten Bundesländer übernehmen die Bundesregelung von 22 bis 6 Uhr in ihren Landes-Immissionsschutzgesetzen. Erweitert werden diese durch Sonn- und Feiertagsruhegesetze auch auf Landesebene. Ab Samstag um 22 Uhr gilt dadurch am Wochenende eine verlängerte Ruhezeit von 32 Stunden.

Eine Störung der Nachtruhe liegt vor, wenn es nach 22 Uhr zu laut ist. Das bedeutet, dass etwa Musik ab dann leise gestellt werden muss. Das Stichwort heißt Zimmerlautstärke, sie darf in der Nachbarwohnung kaum gehört werden (unter 35 Dezibel). Im Garten oder auf dem Balkon müssen Gespräche leise geführt werden. Laute Gartenarbeit (Rasenmähen, Heckenschneiden) ist verboten.

(Stand: 17.6.2025)

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Politik, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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