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Nach Hitlergruß-Urteil irreführende Plakatmotive verbreitet

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Social-Media-Posts kommentieren die Entscheidung mit einem Vergleich: Ein AfD-Plakat, um das es angeblich bei dem Verfahren gegangen sein soll, wird neben vermeintliche Plakate von CDU und den Grünen gestellt, die ähnliche Motive zeigen «Nur für eines der Plakate gab es eine Verurteilung, weil es angeblich einen Hitlergruß darstelle», heißt es dazu in einem Post. Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah verbreitete eines der Bilder.

Bewertung

In dem Verfahren ging es um ein anderes AfD-Plakat. Das angebliche CDU-Plakat in den Posts ist eine Fälschung.

Fakten

Wilko Möller will gegen das Urteil zu einem mutmaßlichen Hitlergruß auf einem Wahlplakat Rechtsmittel einlegen.

Bei dem beanstandeten Plakat handelte es sich aber nicht um dasjenige, das in den Gegenüberstellungen zu sehen ist. Das ist etwa durch die Berichterstattung zu dem Fall nachvollziehbar, in der der echte Verfahrensgegenstand gezeigt wird. Die AfD hatte das Plakat im Sommer 2024 im Wahlkampf in Frankfurt an der Oder aufgehängt. Das Landgericht hat der Deutschen Presse-Agentur (dpa) per Mail bestätigt, dass das Plakat aus den Posts mit der Behauptung nicht Gegenstand des Verfahrens war.

Das Gericht sah den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an und ging von einer bewussten Provokation aus. «Dazu hat das Gericht weiter erklärt, dass dieser gehobene Arm, so wie er auf dem Wahlplakat zu sehen war, auch innerhalb dessen sich bewegt, was auch im nationalsozialistischen Staat als im Alltag gebräuchlicher sogenannter Hitlergruß durchgegangen wäre», sagte Gerichtssprecher Michael Smolski dem RBB.

Die anderen Plakate

Das eine Plakat aus dem Bild soll von der CDU sein und bezieht sich auf den Ort Datteln. Doch im Original von vor wenigen Jahren sieht das Plakat des Stadtverbands der CDU Datteln in Nordrhein-Westfalen anders aus: Die Personen sind anders angezogen und blicken in andere Richtungen, nur der Text ist gleich. Der Vorsitzende des Verbandes Patrick-Benjamin Bök teilte der dpa mit, dass es sich bei den unterstellten CDU-Plakat in dem Bild um einen Fake handle.

So sieht auch das CDU-Logo in dem Fake anders aus als im Original, wie Bök erklärt. Das mehrfarbige Logo gibt es erst seit September 2023. Das Plakat zum «Haus der Familie», auf das sich der Plakattext bezieht, wurde hingegen schon 2022 erstellt. Daher ist darauf der ältere, rote CDU-Schriftzug zu sehen.

Dieses Plakat sei nie wegen des Straftatbestands des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen behandelt worden, schrieb Bök der dpa. Bei dem dritten Plakat handelt es sich um ein Plakat der Grünen aus Hessen, das diese 2018 verwendet haben. Die Partei schrieb der dpa ebenfalls, dass ihr Plakat nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war.

(Stand: 19.2.2026)

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Wahlen, Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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