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Neue DLRG-Satzung betont freiheitlich-demokratische Werte

Online kursieren Beiträge, die von einem bundesweiten Ausschluss von AfD-Anhängern aus der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sprechen. Als Begründung wird eine angebliche Satzungsänderung des Rettungsschwimmverbandes genannt, die bereits im Landesverband Württemberg umgesetzt worden sei. Die Meldungen stammen unter anderem von Apollo News und wurden auf Facebook geteilt. Stimmt das?

Bewertung

Die Behauptung ist irreführend. Die AfD wird in der Satzung nicht namentlich genannt, und ein automatischer Ausschluss von AfD-Anhängern ist damit nicht verbunden.

Fakten

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat ihre bundesweite Satzung überarbeitet. Die neue Satzung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, ist aber noch nicht veröffentlicht.

In § 2 Abs. 5 heißt es darin, die Organisation stelle sich entschieden gegen rassistische, verfassungs- und fremdenfeindliche Bestrebungen. In § 4 Abs. 2 wird klargestellt, dass Personen nicht Mitglied sein können, wenn sie aktiv Organisationen, Vereinigungen oder Parteien unterstützen, deren Ziele diesen Grundsätzen widersprechen.

Das bedeutet:

– Die Satzung nennt keine Partei, auch nicht die AfD.

– Eine bloße Parteimitgliedschaft führt nicht zum Ausschluss.

– Nur wer aktiv verfassungs- oder fremdenfeindliche Positionen vertritt, kann im Einzelfall Probleme bekommen.

– Über einen möglichen Ausschluss entscheidet die DLRG-Schiedsgerichtsbarkeit.

Ein Sprecher erklärte der Deutschen Presse-Agentur: «Wer Mitglied in der DLRG ist, wird nicht gefragt, welche Partei man wählt oder in welcher man Mitglied ist. Es wird auch keine „Gesinnungsprüfungen“ geben.»

Es gibt also weder einen bundesweiten Ausschluss von AfD-Mitgliedern, noch Gesinnungsprüfungen bei der DLRG. Entscheidend ist allein, ob jemand aktiv verfassungsfeindliche Ideologien unterstützt – unabhängig von der Parteizugehörigkeit.

Was ursprünglich Verwirrung schuf

Der Landesverband Württemberg hatte bereits im September 2025 eine ähnliche Satzungsänderung umgesetzt. Darin bekennt er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung: «In diesem Rahmen vertritt der Landesverband die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie der Überparteilichkeit. Der Landesverband tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen und duldet diese weder in Gliederungen noch bei Mitgliedern.» Eine Partei wird auch hier nicht genannt.

Einige Online-Medien, etwa Apollo News, benannten die bundesweite Anpassung fälschlich als Übernahme dieser Regelung inklusive Parteibezug.

(Stand: 19.3.2026)

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Politik, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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